Am 15. Juli 2020 wurde eine öffentliche Diskussion über den Entwurf neuer Änderungen der TR ZU 005/2011 "Über die Sicherheit der Verpackung" eingeleitet.
Wichtige Änderungen betreffen die Überarbeitung der angewandten Schemen der Konformitäsbewertung, die mit Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 44 vom 18. April 2018 verabschiedet wurden. Artikel 7 der Verordnung mit Bestimmungen zur Konformitätsbewertung ist in der neuen Ausgabe vollständig enthalten. Die Schemen sind im Grunde genommen gleich geblieben:
- 3d, 4d und 6d - für Verpackungen für Lebensmittel, Parfümerien und Kosmetik, die direkten Kontakt mit verpackten Produkten haben, Spielzeug und Produkten für Baby, die mit dem Mund des Kindes in Kontakt kommen;
- 1d, 2d - für andere Verpackungen
Der Entwurf bestimmt die Regeln für die Freigabe von Verpackungen und Verschlüssen in den freien Verkehr. In den Vorschriften wird eindeutig die Verpflichtung festgelegt, die Verpackung mit dem EAC-Zeichen zu markieren.