Am 5. September 2017 veröffentlichte die Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion einen offiziellen Beschluss № 45 "Über das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Sicherheit vom Flaschenwasser und natürlichen Mineralwasser."
Der offizielle Name des Regelwerks ist TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit vom Flaschenwasser und natürlichen Mineralwasser. Das Regelwerk soll am 01. Januar 2019 in Kraft treten.
Unter die Anforderungen des technischen Regelwerks TR EAWU 044/2017 fallen:
- Natürliches Mineralwasser, Heilwasser, Quellwasser
- Tafelwasser
- Natürliches Trinkwasser
- Trinkwasser für Kindernahrung
- Künstlich mineralisiertes Trinkwasser
Das Technische Regelwerk gilt nicht für:
- Natürliches Mineralwasser, das nicht zum Trinken bestimmt ist
- Trinkwasser für die Wasserversorgung
Die Konformität des Wassers mit dem technischen Regelwerk soll in Form der EAC Deklaration bestätigt werden. Wasser, das für die Kindernahrung vorgesehen ist, oder Heilwasser muss anstelle der EAC Deklaration einer staatlichen Registrierung unterzogen werden.
Zusätzlich zu diesem technischen Regelwerk sollen auch die Bestimmungen des technischen Regelwerks TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung und TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung eingehalten werden.
Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen technischen Regelwerks über die Sicherheit vom Wasser muss das allgemeine technische Regelwerk TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung überarbeitet werden. Über Veränderungen im technischen Regelwerk werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
В связи с введением в действие ТР ЕАЭС 044/2017 будет пересмотрен «общий пищевой» ТР ТС 021/2011 «О безопасности пищевой продукции».