Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion bzw. der Zollunion wurden von den Mitgliedstaaten (Russland, Weirussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) 44 technische Regelwerke verabschiedet, 35 davon sind in Kraft getreten. Am 1. September tritt ein weiteres technisches Regelwerk TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten in Kraft.
2016 und 2017 wurden neun neue technische Regelwerke verabschiedet. Momentan werden weitere 14 Regelwerke entwickelt, fünf davon befinden sich in der Schlussphase. Es handelt sich um die technische Regulierung für Baustoffe und Bauprodukte, alkoholische Getränke, Reinigungsmittel und Haushaltsreinigungsmittel, Lacke und Farben, Gebäudesicherheit, Kohle und ihre Verarbeitungsprodukte. Angesicht der Meinungsverschiedenheit zwischen den den Mitgliedstaaten der EAWU verzögert sich die Verabschiedung von diesen Regelwerken.
Weitere Projekte sind in der Entwurfsphase und werden von den nationalen technischen Kommissionen in den Mitgliedstaaten intern erarbeitet. Dies betrifft die technische Regulierung für Hühnerfleisch, Produkte für Zivilschutz, Pipelines und Futter.
Die Kommission der EAWU plant rund 30 Änderungen für die bereits bestehenden technischen Regelwerke. Es betrifft das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern, TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern, TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung, TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen, TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten, TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit.