Die Veröffentlichung des Dokuments fand schließlich am 23. Dezember 2016 statt.
Dem technischen Regelwerk wurde die Nummer 038/2016 zugewiesene. Das Inkrafttreten ist für den 18. Mai 2018 vorgesehen.
Der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR EAWU 038/2016 „Über die Sicherheit von Attraktionen“ unterliegen Attraktionen mit hohem biomechanischen Risikopotenzial, d.h. mit der Möglichkeit lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen.
Attraktionen mit mittlerem biomechanischem Risikopotenzial, mit Wahrscheinlichkeit der Zufügung eines Schadens verbunden mit schweren Körperverletzungen und/oder temporärer Arbeitsunfähigkeit, unterliegen der EAC Deklarierung.
Attraktionen mit geringem biomechanischem Risikopotenzial unterliegen keiner Konformitätserklärung nach TR EAWU 038/2016.
Das TR EAWU 038/2016 beinhaltet eine Reihe klar vorgegebener Unterlagen, die für den erfolgreichen Abschluss der Konformitätsbewertung erforderlich sind. Des Weiteren beinhaltet es entsprechende Sicherheitsanforderungen, welche an die Attraktionen gestellt werden.