Am 26. Dezember 2017 veröffentlichte die Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Beschlüsse über Veränderungen in den technischen Regelwerken TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung und TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten.
Der Beschluss № 86 regelt einige Besonderheiten für die Milchprodukte in der Republik Kasachstan, zum Beispiel, die Normen über QMAFAnM (quantity ofmesophilic aerobic and facultative anaerobic microorganisms) und somatische Zellen werden ab dem 31. Dezember 2019 implementiert. Bis dahin gelten die hygienischen und sanitär-epidemiologischen Anforderungen.
Der Beschluss № 90 sieht vor, dass die Lebensmittelt, die die gentechnisch modifizierten Organismen (GMO) enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Neben dem EAC Zeichen soll ein gleich großes GMO Zeichen auf die Verpackung angebracht werden. Diese Bestimmung soll ab dem 26. Januar 2018 in Kraft treten.