Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Bosnien und Herzogowina mit Übersetzung und Apostille.
Die Unternehmen in Bosnien und Herzegowina werden von den Gerichten registriert. Einblick in das Register ist online möglich und dient nur den Informationszwecken. Online Auskunft ersetz nicht das offizielle Dokument, das auf spezielle Anfrage erteilt wird.
Der Handelsregisterauszug enthält Informationen über:
- Unternehmen
- Repräsentanzen ausländischer Unternehmen
Handelsregisterauszüge aus Bosnien und Herzegowina werden benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Arten von Auszügen aus dem Handelsregister:
Aktueller Auszug – das Dokument enthält die aktuellen Informationen über das Unternehmen in Bosnien und Herzegowina.
Kopien der Dokumente, die dem Register vorliegen – Sie können Kopien von allen dem Handelsregister vorliegenden Unterlagen bekommen.
Der Handelsregisterauszug beinhaltet die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsdatum
- Kontaktinformationen
- Teilhaber und Geschäftsführer
- Geschäftsfeld
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Rechtsformen der Gesellschaften in Bosnien und Herzegowina:
Dioničko društvo, (d.d.) – Aktiengesellschaft
Društvo s ograničenom odgovornošću (d.o.o.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Društvo s neograničenom solidarnom odgovornošću (d.n.o.) – Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung
Komanditno društvo (k.d.) – Kommanditgesellschaft
Apostille aus Bosnien und Herzegowina
Wenn Sie bosnisch-herzegowinische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Bosnien und Herzegowina ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Bosnien und Herzegowina für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Bosnien und Herzegowina | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Bosnien und Herzegowina | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Bosnien und Herzegowina mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 321,30 € | ab 270,00 € |