Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Andorra mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille schnell und unkompliziert als PDF-Datei per E-Mail.
Fürstentum Andorra ist ein Zwergstaat in den östlichen Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Es ist das einzige Land der Welt, in dem zwei ausländische Amtsträger zusammen die Funktion des Staatsoberhauptes wahrnehmen. Das sind der Bischof von Urgell und der Präsident von Frankreich. Offizielle Sprache ist Katalanisch. Weit verbreitet sind auch Französisch und Spanisch.
Die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren sind Tourismus und Finanzdienstleistungen. Andorra gehört zu den sogenannten Steueroasen und ist in der "schwarzen Liste" der europäische Union eingetragen. Ab 2012 dürfen in Andorra Unternehmen mit dem 100% ausländischen Kapital registriert werden.
Das Handelsregister Andorra – Registre de Societats – ist der Regierung Andorras unterstellt. Für die Öffentlichkeit sind Informationen aus dem Handelsregister nur begrenzt zugänglich.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Andorra zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Alle Informationen werden in strikter Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen von Georgien und der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt.
Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb eines Arbeitstages.
Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit deutscher Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post zugestellt werden. Sie können bei uns auch mit Apostille beglaubigte Dokumente bestellen. Sie werden Ihnen per Post zugestellt.
Der Handelsregisterauszug enthält folgende Angaben:
- Unternehmensname
- Aktueller Status
- Offizielle Vertreter des Unternehmens
- Aktionäre
- Rechtsanwälte die das Unternehmen vertreten
- "Historische" Informationen (ehemalige Geschäftsführer etc.)
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Rechtsformen der Unternehmen in Andorra
Sociedad Anónima – Aktiengesellschaft
Societat Limitadad – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Societat Colectiva – offene Handelsgesellschaft
Einzelunternehmen
Apostille aus Andorra
Wenn Sie andorranische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Andorra ist seit 1996 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Andorra für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Andorra | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Andorra | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Andorra mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |