Wir bieten Grundbuchauszüge Indonesiens mit Übersetzung ins Deutsche und Legalisation.
Informationen über Immobilien in Indonesien werden im Rechteregister und im Grundbuch (Kataster) gespeichert.
Die Nationale Landadministration, vertreten durch verschiedene lokale Behörden, ist für die Verwaltung der Immobilienregistration und des Registers in Indonesien zuständig.
Angelegenheiten der Immobilienregistration und Registerverwaltung in Indonesien werden vom Grundsätzlichen Landgesetz geregelt.
Aktuell befinden sich die Grundbuch in Indonesien noch in der Entwicklung und enthalten nur die Hälfte aller möglichen Informationen. Viele Eigentümer (insbesondere ländliche Anwohner) halten es nicht für nötig, einen offiziellen Antrag auf Eintragung zu stellen wenn sie ein Objekt kaufen, verkaufen oder verschenken.
Die Grundbuch in Indonesien sind öffentlich zugänglich, jedoch muss ein Antrag immer dort gestellt werden, wo ein Objekt auch registriert wurde
Die Gründung des ersten offiziellen Registers in Indonesien geht auf den Beginn der Kolonialperiode zurück - im 17. Jahrhundert. Die niederländischen Kolonisten hatten einen bedeutenden Anteil an der Modernisierung des Grundregistrationssystems im Laufe des 19. Jahrhunderts, ein System das noch heute benutzt wird.
Nach Erlangung der Unabhängigkeit fielen alle Grundregistrationsangelegenheit erst in den Bereich der Justizbehörden. Später übernahm das Agrarministerium diese Aufgabe.
Inhalte des Registers:
- Eigentumsrechte
- Immobilienrechte
- Nutzungsrechte
- Mietrechte
- Verwaltungsrechte, etc.
Alle grundlegenden Rechte an Immobilien und Grundstücken müssen im Grundbuch registriert werden. Außerdem enthält das Rechteregister Informationen über weitere Rechte und allgemeine Informationen über ein Objekt.
Hauptaufgaben der Grundverwaltungsbehörden:
- Rechtliche Aufgaben (Registration von Grundstücken, Rechtetransfer, etc.)
- Kataster- und Grundverwaltungsaktivitäten
Auszüge aus dem Grundbuch können in Papierform mit consularischer Legalisation beantragt werden.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Indonesiens kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Aufgrund des Fehlens eines Onlineregisters kann die ungefähre Zeitdauer für die Beantragung eines Auszugs nur individuell kurzfristig bestimmt werden.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch Albaniens unterliegen der albanischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Legalisation von Auszügen aus Indonesien
Indonesien ist nicht Teil des Haager Übereinkommens von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Deshalb bedürfen alle Dokumente aus Indonesien einer konsularischen Legalisation, bevor sie in anderen Ländern anerkannt werden.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Indonesien | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Indonesien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Indonesien mit Legalisierung ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |