Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden aus Tokelau an.
Tokelau ist heute tatsächlich ein Gebiet, das von Neuseeland abhängig ist. Der endgültige Status wurde jedoch noch nicht festgelegt. Neuseeland ist seit 2001 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Neuseeland hat aber eine spezielle Erklärung verabschiedet, dass die Konvention noch nicht für Tokelau gilt. Daraus folgt, dass die Legalisation von Dokumenten in Tokelau sowie die Verwendung in diesem Gebiet nur durch konsularische Legalisierung (durch autorisierte Strukturen in Neuseeland) möglich ist.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Tokelau nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Tokelau zur Verwendung in Deutschland
Deutschland unterhält keine Botschaft in Tokelau.
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington/ Neuseeland.
Die Urkunden von Tokelau können bei der deutschen Botschaft in Wellington legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Tokelau
Tokelau unterhält auch keine Auslandsvertretung in Deutschland.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der neuseeländischen Botschaft in Berlin legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.