Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Australien an.
Australien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1994 beigetreten. Dokumente aus Australien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Australien das Auswärtige Amt. Seit dem 1. August 2015 können auch Auslandsvertretungen die Urkunden mit einer Apostille beglaubigen.
Die Dokumente, die von australischen Behörden ausgestellt oder von australischen Notaren beglaubigt wurden und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Australien umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit durch einen speziell autorisierten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein spezieller Stempel (eine Apostille) auf dem Dokument (oder auf seiner beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt gestellt und das Dokument wird zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Australien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.