Am 29. Dezember 2017 wurde vom Leiter des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie eine Verordnung über die Gründung eines nationalen Zertifizierungssystems unterzeichnet. Dies bedeutet, dass das frühere System seine Geltung verliert.
Das freiwillige Zertifizierungssystem bekommt neue Formen, um zum Verbraucherschutzzeichen zurückzukehren. Ab jetzt wird das Verbraucherschutzzeichen nur in Grenzen eines nationalen Zertifizierungssystems benutzt. Andere Zertifizierungssysteme haben keine Rechte auf dieses Zeichen. Wie viele Zertifizierungssysteme dieses Zeichen immer noch benutzen, bleibt leider unbekannt. Dies liegt daran, dass früher die Anmeldung in Form einer Benachrichtigung erfolgte, und Pflichtberichte eher einen nominalen Charakter trugen. Diese Situation hat dazu geführt, dass viele Marktteilnehmer «gefälschte» Zertifikate (ohne entsprechender Prüfung) bekommen haben. Die Verbraucherrisiken sind höher geworden, und das Vertrauen in Zertifizierung nach GOST wurde geschwächt.
Im neuen Verfahren wird erstmal Zertifizierung auf Konformität mit nationalen Standards durchgeführt. Objektive und volle Prüfung dürfen in der Zukunft nur spezielle vom Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie zugelassene Prüfungslabore durchführen. Zertfizierungsmittel werden umgedacht, Verfahren transparent und Berichte öffentlich gemacht. Die Qualität wird während der gesamten Zertifikatsgeltung von den zuständigen Staatsorganen kontrolliert. Zertifizierung hat eine wichtige gesellschaftliche und marktwirtschaftliche Bedeutung. Es ist geplant, dass die Zertifizierung dank der Reform genau diesen Inhalt bekommen wird.