Ab 22. Dezember 2016 wird in der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU eine neue Form von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen zur Bestätigung der Konformität mit den TR ZU Regelwerken eingeführt.
Die alten Konformitätsnachweise: EAC Zertifikate und EAC Konformitätserklärungen – Deklarationen, die nach der alten Regelung ausgestellt wurden, bleiben bis zu deren Ablaufdatum in Kraft. Das bedeutet, dass Konformitätsnachweise nicht neu ausgestellt werden müssen.
Außerdem wurde eine Übergangsfrist für die Zertifikatsvordrucke eingeräumt. Vordrucke, die vor 22.12.16 erstellt wurden, dürfen ohne Einschränkungen bis 01.01.2019 für die Ausstellung von Zertifikaten verwendet werden.
Die Entscheidung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 154 über die Einführung der neuen Form von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen wurde am 15.11.2016 veröffentlicht.
Die Veränderungen sind rein formaler Natur. So wird der „Zollunion“ und der „Eurasische Wirtschaftsunion“ die Abkürzung „ZU“ in „EAWU“ vergeben.
Sonstige Normen der EAC Konformitätsbestätigung bleiben unberührt.