Am 1. März 2018 ist das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten.
Die Bestätigung der Konformität erfolgt in der Form der EAC Deklarierung und darf auf Antrag durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden.
Für folgende Produkte muss ihre Konformität mit einer EAC Deklaration bestätigt werden:
- Elektrische Haushaltsgeräte
- Persönliche elektronische EDV Maschinen und Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
- Telekommunikationsgeräte
- Kopiermaschinen und elektronische Bürogeräte
- Elektrowerkzeuge
- Lichtquellen und Lichttechnik, einschließlich Geräte, die in Möbel eingebaut werden können
- Elektronische Musikinstrumente
- Spielautomaten
- Geldautomaten und elektronische Kassenapparate
- Kabel für den Einsatz bei Nennspannungen bis zu 500 Volt, außer Glasfaserkabel
- Automatische- und Sicherheitsschalter
- Sicherheits- und Rauchmelder
Man muss berücksichtigen, dass manche dieser Produkte zusätzlich nach anderen Regelwerken zertifiziert werden müssen:
wie z.B. TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Übergangsfrist beträgt zwei Jahre – bis zum 1.März 2020. Bis dahin können diese Produkte ohne eines Konformitätsnachweises gemäß den TR EAWU 037/2016 auf dem Markt verkehren.