Am 19. November 2021 wurde auf der Website der Eurasischen Wirtschaftskommission der Beschluss Nr. 127 „Über Änderungen der technischen Regelwerke der Zollunion TR ZU 031/2012 “Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern” veröffentlicht. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Das Dokument wurde am 29. Oktober angenommen. Die Änderungen werden voraussichtlich am 18.05.2022 in Kraft treten.
Die veröffentlichten Änderungen umfassen folgende Punkte:
- Die Liste der Produkte, die nicht diesem Technischen Regelwerk unterliegen, werden geklärt.
Entsprechend der Änderungen umfasst diese Liste nun auch Kleinzugmaschinen und Anhänger dafür, Anhängerfahrgestelle, Anhänger für besondere Zwecke sowie Zugmaschinen, Anhänger und Komponenten, die vor dem Inkrafttreten des TRs in den Verkehr gebracht wurden und im Umlauf waren zur Verwendung im Zollgebiet der Union
- Der Artikel mit Definitionen wird aktualisiert.
Insbesondere wurden Begriffe wie “Dual-Fuel-Motor”, “Forsttraktor”, “maximale Konstruktionsgeschwindigkeit des Traktors“, “Kleinschlepper”, “Traktorzug” usw. hinzugefügt. Dabei wird der Begriff “Importeur” ausgeschlossen.
- Der Artikel 4 „Sicherheitsanforderungen“ mit den Anforderungen an Komponenten, Ersatzteilen für Zugmaschinen und Anhänger wird erweitert.
- Der Artikel 6 "Konformitätsbestätigung" wird in der neuen Ausgabe dargestellt.
Der Artikel wurde insgesamt erheblich erweitert, alle Verfahren und Verantwortlichkeiten werden detaillierter ausgeführt. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Berücksichtigung der Schemas der Konformitätsbewertung, die Aufnahme des Schemas der Zertifizierung 2C bei Serienproduktion der hergestellten Zugmaschinen, Anhängern und Komponenten.
Außerdem wurden die Anhänge Nr. 1, 2, 4, 5 geändert, darunter die Abschnitte III und IV mit Empfehlungen zur Erstellung einer technischen Beschreibung, Angaben im Anhang zum Zertifikat, Umweltauflagen für Schadstoffemissionen hinzugefügt, Ausrüstung zur Versorgung des Motors mit gasförmigem Kraftstoff usw.