Am 23. August 2021 begann eine öffentliche Diskussion über den Beschlussentwurf des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 30 vom 12. April 2016“. Damit wurde die Liste der Produkte genehmigt, für die die Vorlage einer Konformitätsbescheinigung gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 031/2012 erforderlich ist.