Am 15 März 2019 endet die Übergangsfrist des Technischen Regelwerkes TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land – und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern.
Mit dem Ende der Übergangsfrist endet auch die Geltungsdauer der Konformitätsnachweise, die in der Zeit von 3 Oktober 2012 bis 14 Februar 2015 erteilt wurden. Die Ausnahme bilden Unterlagen über Konformität von Serienproduktionen, deren Geltungsdauer durch eine Quote beschränkt ist.
Gleichzeitig werden die Herstellung und Inverkehrbringen von land – und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen in Übereinstimmung mit „alten“ Regelungen verboten.
Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land – und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen betrifft sowohl Ketten – und Radtraktoren, als auch Anhänger, die minimale Geschwindigkeit von 6 km/h aufweisen.