Am 6 Mai sind die Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten in Kraft getreten
Es wurden die Anforderungen an die Zusammensetzung von Parfums und Kosmetika aktualisiert: die Nomenklaturen von Stoffen, Farbstoffen, Konservierungsmitteln und UV-Filtern, die verwendet werden dürfen und umgekehrt verboten sind, wurden überarbeitet. Aktualisierte Listen werden gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung über kosmetische Mittel erstellt.
Die Anforderungen an mikrobiologische Indikatoren wurden geändert. Es wird eine Liste von Produkten definiert, für die solche Indikatoren nicht betreffen. Dazu gehören: Nagellacke, oxidative Haarfärbemittel, Haarentfernungsprodukte sowie andere Produkte, bei denen keine Möglichkeit für das Vorhandensein von Mikroorganismen besteht.
Einige Änderungen betreffen auch das Konformitätsbewertungsverfahren. Jetzt werden die EAC Deklarationen und die staatliche Registrierung nach Standardschemen durchgeführt, einschließlich der Anforderungen für die Erstellung von Dokumenten durch den Antragsteller und deren Aufbewahrung. Darüber hinaus ist es möglich, eine EAC Deklaration ohne Prüfungen von Produktmustern zu registrieren, wenn sich die Kontaktinformationen des Antragstellers oder der Zolltarifnummer geändert haben.
Wichtig! Die vor dem 5. Mai 2020 erstellten EAC Deklarationen gelten bis zum Ablaufdatum, die Zertifikate über staatliche Registrierung sind bis zum 5. Mai 2023 gültig. Bis zum Ablaufdatum dürfen Produkte frei hergestellt und verkauft werden.