Zusammenfassung: Konformitätsbewertung und metrologische Bauartzulassung (PAC) für Messmittel
- Zweistufiges Regulierungssystem: Hersteller und Exporteure von Messgeräten und Sensoren müssen strikt zwischen der technischen Sicherheit nach EAWU-Recht (EAC) und der gesetzlichen Metrologie (Messmittelzulassung / PAC) unterscheiden. Beide Verfahren sind rechtlich unabhängig und ergänzen einander.
- Status des geplanten EAWU-Regelwerks für Messmittel: Ein einheitliches Technisches Regelwerk der EAWU „Über die Sicherheit von Messmitteln“ befindet sich seit Jahren im Entwurfsstadium und wurde bis heute nicht verabschiedet. Aufgrund tiefer Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten (insbesondere beim gegenseitigen Anerkennungsmechanismus von Bauartzulassungen und Ersteichungen) scheitert ein Konsens. Die Folge: Es gibt keinen „gemeinsamen EAC-Metrologiepass“; die Messmittelüberwachung verbleibt zu 100 % in nationaler Kompetenz der Einzelstaaten.
- EAWU-Anerkennungsregeln (Beschluss Nr. 83/2026 zu Nr. 145/2016): Der harmonisierte Rahmen zur gegenseitigen Anerkennung von metrologischen Arbeiten gilt gemäß Abs. 5 ausschließlich für Messgeräte, die im Hoheitsgebiet der EAWU-Mitgliedstaaten hergestellt wurden. Für in der EU (z. B. Deutschland, Italien, Schweiz) oder Drittländern hergestellte Messmittel greift keine automatische Anerkennung; die Bauartzulassung ist in jedem Bestimmungsland gesondert nach nationalem Recht zu erwirken.
- EAC-Sicherheitsbewertung (EAWU-weit gültig):
- EAC Deklaration / EAC Zertifikat: Gilt für elektrische Messgeräte im Niederspannungsbereich (TR ZU 004/2011) sowie hinsichtlich elektromagnetischer Störaussendung und Störfestigkeit (TR ZU 020/2011).
- Stoffbeschränkungen (RoHS): Elektronische Mess- und Auswertegeräte unterliegen zwingend der Nachweisführung nach TR EAWU 037/2016 (Beschränkung gefährlicher Stoffe).
- Explosionsschutz (ATEX): Messgeräte, die in explosionsgefährdeten Atmosphären (Gas/Staub) betrieben werden, unterliegen zwingend der EAC Zertifizierung nach TR ZU 012/2011 (eine Deklaration ist gesetzlich unzulässig).
- Nationale metrologische Bauartzulassung (Pattern Approval / PAC): Obligatorisch für Messgeräte, die in staatlich regulierten Bereichen (z. B. industrieller Arbeitsschutz, OPO-Gefahrenbetriebe, Abrechnungsverkehr, Umweltschutz, Medizintechnik) eingesetzt werden. Die Zulassung muss in jedem Zielland separat erwirkt werden:
- Russische Föderation: Gemäß Föderalem Gesetz Nr. 102-FZ und Anordnung des Minpromtorg Nr. 2905 (inkl. Novelle Nr. 3334/2026; Zulassung durch Rosstandart, elektronischer Eintrag im FGIS „ARSHIN“).
- Republik Kasachstan: Gemäß Gesetz Nr. 53-II (Zulassung bzw. metrologische Attestierung durch das staatliche Institut KazStandard).
- Republik Belarus: Gemäß Gesetz Nr. 3848-XII (Zulassung durch Gosstandart / BelGIM).
- Fortdauernde Gültigkeit nach Ablauf der Bauartzulassung: Die fünfjährige Gültigkeitsdauer der Bauartzulassung für Serienfertigung bezieht sich ausschließlich auf das Herstellungsdatum. Geräte, die während der Laufzeit rechtmäßig produziert und erstverifiziert wurden, dürfen über ihre gesamte technische Lebensdauer (z. B. 10 bis 20 Jahre) uneingeschränkt weiterbetrieben und periodisch nachgeeicht werden.
- Digitale Eichung & Verifizierung: In Russland hat seit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 496-FZ ausschließlich der elektronische Eintrag in der staatlichen Datenbank FGIS „ARSHIN“ rechtliche Beweiskraft. Papier-Eichscheine dienen lediglich als unverbindliche Auszüge.
- Bevollmächtigter Vertreter: Für die Beantragung von EAC-Nachweisen sowie die Vertretung bei den nationalen Metrologiebehörden benötigen ausländische Hersteller einen im EAWU-Gebiet ansässigen Bevollmächtigten Vertreter.
- Sanktions-Compliance über Kasachstan: Schmidt & Schmidt ermöglicht die vorschriftsmäßige EAC-Zertifizierung und messtechnische Bauartzulassung über unsere Niederlassungen in Kasachstan. Dies gewährleistet die vollständige Einhaltung europäischer und US-amerikanischer Exportkontrollen (Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Zulassung von Messgeräten und Messeinrichtungen: Das Zusammenspiel von EAC und PAC
Beim Export von industriellen Messgeräten, Durchflussmessern, Sensoren, Prüfständen und elektronischen Messeinrichtungen in die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) greifen zwei grundlegend voneinander getrennte Kontrollsysteme:
- Die sicherheitstechnische Konformitätsbewertung (EAC): Bestätigt die elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Stoffkonformität und ggf. Explosionssicherheit der Hardware. Sie gilt einheitlich im gesamten EAWU-Zollgebiet.
- Die messtechnische Bauartzulassung (Pattern Approval Certificate – PAC): Bestätigt die messtechnische Richtigkeit, Genauigkeitsklassen und Eichfähigkeit von Messmitteln, die in Bereichen staatlicher Aufsicht betrieben werden. Dieses Verfahren ist strikt national geregelt.
Ein Messgerät kann ein gültiges EAC-Zertifikat besitzen und dennoch für den Einsatz in einer Raffinerie, im Kraftwerksbau oder in Versorgungsnetzen gesperrt sein, wenn die erforderliche nationale metrologische Zulassung fehlt.
Der blockierte EAWU-Regelwerksentwurf: Warum die Metrologie national bleibt
Wichtiger Hinweis für Exporteure: Kein supranationaler EAC-Metrologiestandard
Im Rahmen der EAWU-Harmonisierung existiert seit langem der Entwurf eines einheitlichen Technischen Regelwerks „Über die Sicherheit von Messmitteln“ (TR EAWU). Ziel war es ursprünglich, ein supranationales System zur Bauartzulassung und Eichung zu etablieren, ähnlich wie bei Maschinen oder Niederspannungsgeräten.
Die Realität: Dieser Entwurf kann seit Jahren nicht verabschiedet werden und ist politisch blockiert. Die nationalen Regierungen und Normungsinstitute (Rosstandart in Russland, KazStandard in Kasachstan, Gosstandart in Belarus) können sich nicht auf grundlegende Prinzipien einigen:
- Mangelndes Vertrauen in Prüfergebnisse: Es herrscht Uneinigkeit über die automatische gegenseitige Anerkennung staatlicher Typenprüfungen und Kalibrierprotokolle ohne nationale Nachprüfung.
- Schutz der nationalen Eichmärkte: Die staatlichen Eichbehörden zögern, ihre Hoheitsrechte und die Gebühreneinnahmen aus Eichungen und Zulassungen an ein zentrales Register abzugeben.
- Differenzen im Mess- und Eichrecht: Die nationalen Gesetze zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen weichen in Fragen der Prüffristen, Fehlergrenzen und Verantwortlichkeiten erheblich voneinander ab.
Konsequenz für Hersteller: Fallen Sie nicht auf unseriöse Beratungsversprechen über ein angeblich „unionsweites EAC-Messgerätezertifikat“ herein. Wer seine Messtechnik legal in Russland, Kasachstan oder Belarus in staatlich regulierten Bereichen betreiben möchte, muss in jedem Zielland ein separates nationales Bauartzulassungsverfahren (PAC) durchlaufen.
EAWU-Anerkennungsregeln: Beschluss Nr. 83/2026 und Drittlandsgeräte
Im Rahmen des EAWU-Rechts existiert der Beschluss des Rates der Wirtschaftskommission Nr. 145 vom 18. Oktober 2016 über die gegenseitige Anerkennung von Ergebnissen metrologischer Arbeiten. Dieser wurde durch den Beschluss Nr. 83 vom 09. Juli 2026 (in Kraft seit 13. September 2026) in Bezug auf Kalibrierungsabläufe und berechtigte Akteure grundlegend novelliert.
Für europäische Hersteller ist hierbei Absatz 5 der Anerkennungsregeln von entscheidender Bedeutung: Die vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Bauartzulassungen und Verifizierungen gilt ausschließlich für Messgeräte, die auf dem Territorium der EAWU-Mitgliedstaaten hergestellt werden.
1. Säule: Die EAC-Konformitätsbewertung nach Technischen Regelwerken (EAWU)
Bevor ein Messgerät in den EAWU-Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden darf, muss seine grundlegende Konstruktionssicherheit nachgewiesen werden. In der industriellen Praxis unterliegen Messgeräte typischerweise folgenden Regelwerken:
TR ZU 004/2011 (Niederspannung)
Gilt für elektrische Mess- und Steuergeräte mit einer Bemessungsspannung von 50 bis 1.000 V AC bzw. 75 bis 1.500 V DC. Bestätigt Schutz gegen elektrischen Schlag, Isolationsfestigkeit und thermische Sicherheit. Niedervolt-Sensoren (z. B. reine 24-V-Transmitter) fallen primär nicht unter TR 004, sofern sie ohne integriertes Netzteil betrieben werden.
TR ZU 020/2011 (EMV)
Verpflichtend für praktisch alle aktiven elektronischen Messgeräte, Transmitter und Sensoren. Untersucht die Begrenzung elektromagnetischer Störaussendungen und die Störfestigkeit gegenüber Netzstörungen, HF-Feldern und elektrostatischen Entladungen (ESD).
TR EAWU 037/2016 (RoHS)
Regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Flammschutzmittel, Weichmacher) in Elektro- und Elektronikgeräten. Für Mess- und Regeltechnik ist die Konformität in der Regel durch eine EAC-Deklaration zu belegen.
TR ZU 012/2011 (ATEX / Ex)
Zwingend für Sensoren, Durchflussmesser und Gasanalysatoren, die in explosionsgefährdeten Gas- oder Staubatmosphären installiert werden. Hier ist ausschließlich eine EAC Ex Zertifizierung zulässig (inkl. Werksaudit bei Serienfertigung).
Für reine Niederspannungs-, EMV- und RoHS-Geräte sieht das EAWU-Recht primär die EAC Deklarierung (Schemas 1d, 3d, 4d, 6d) vor. Auf schriftlichen Antrag des Herstellers kann die Deklaration jedoch durch eine vollwertige EAC Zertifizierung (Schemas 1c, 3c) ersetzt werden, was bei öffentlichen Ausschreibungen und Großkonzernen im Öl- und Gassektor häufig vertraglich gefordert wird.
Typische Messgeräte im Regelwerksbereich:
- Amperemeter, Voltmeter, Wattmeter und Netzwerkanalysatoren
- Ohmmeter, Isolations- und Leitfähigkeitsmessgeräte
- Füllstandssensoren, Ultraschall- und Radar-Sensoren
- Drucktransmitter, Differenzdruckmessumformer und Manometer
- Industrielle Temperaturfühler (Pt100, Thermoelemente, Pyrometer)
- Gaschromatographen, Massendurchflussmesser und Gaswarnsensoren
2. Säule: Gesetzliche Metrologie und Pattern Approval Certificate (PAC)
Die Messtechnische Bauartzulassung (russisch: Утверждение типа средств измерений, englisch: Pattern Approval Certificate – PAC) ist das staatliche Zulassungsverfahren, mit dem behördlich bescheinigt wird, dass ein Messgerätetyp den messtechnischen Vorschriften entspricht, die deklarierten Genauigkeitsklassen einhält und eine lückenlose messtechnische Rückführbarkeit gewährleistet.
Wann ist eine metrologische Zulassung (PAC) gesetzlich obligatorisch?
Eine Bauartzulassung ist zwingend erforderlich, sobald Messungen in Bereichen durchgeführt werden, die der staatlichen Messkontrolle (gesetzliche Metrologie) unterliegen:
- Sicherheit von Industrieobjekten (OPO): Messungen in Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial (z. B. chemische Reaktoren, Förderstrecken, Raffinerien, Bergbau).
- Kommerzieller Abrechnungsverkehr (Fiskalmetrologie): Mengenerfassung von Gas, Erdöl, Fernwärme, Wasser und elektrischer Energie zwischen Lieferant und Abnehmer.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Überwachung von Arbeitsplatzgrenzwerten, Gasdetektion, Schall- und Vibrationsmessungen.
- Gesundheitswesen und Medizintechnik: Diagnose- und Therapiegeräte mit quantitativer Messausgabe (in Russland geregelt durch Anordnung Nr. 257n).
- Umweltschutz: Emissions- und Immissionsmessungen, Abwasserkontrollen und Abgasmessungen.
- Geodäsie, Kartographie und Transportüberwachung: Eichpflichtige Verkehrsüberwachung und geodätische Instrumente.
Abgrenzung: Sensor vs. Transmitter vs. Vollständiges Messsystem
In modernen Industrieanlagen treten häufig Grenzfälle auf: Bildet eine Baugruppe ein Einzelmessgerät oder ein komplexes Messsystem (russisch: Измерительная система – ИС)? Die Festlegung der metrologischen Systemgrenze ist entscheidend für das Zulassungsverfahren:
- Einfacher Sensor / Messumformer: Wandelt eine physikalische Größe (z. B. Druck, Temperatur) in ein standardisiertes Signal (4–20 mA, HART, Modbus) um. Hier wird der Transmitter als eigenständiger Typ zugelassen.
- Vollständige Messkette / Messsystem (z. B. Mengenumwerter, Prüfstand): Werden mehrere Sensoren (Druck, Temperatur, Differenzdruck) mit einem Rechner verbunden, der aus den Rohdaten den abrechnungsrelevanten Norm-Volumenstrom ermittelt, reicht die Zulassung der Einzelsensoren oft nicht aus. Die gesamte Messkette inklusive Rechenalgorithmus muss als Messsystem zugelassen werden.
Schmidt & Schmidt prüft vor Projektstart Ihre Schemata und R&I-Fließbilder, um die exakte metrologische Grenze zu definieren und kostspielige Doppel- oder Fehlprüfungen zu vermeiden.
Metrologische Software, Firmware und Datenintegrität
Bei digitalen Messgeräten bildet die Gerätesoftware einen integralen Bestandteil des zugelassenen Typs. Im Rahmen der Bauartprüfung wird die Software gemäß internationalen Standards (z. B. OIML D 31 / Welmec) und nationalen Vorgaben analysiert:
- Software-Trennung: Die metrologisch relevante Software (Messwerterfassung, Kalibrierkoeffizienten, Umrechnungsalgorithmen) muss strikt von allgemeinen Benutzeroberflächen oder Kommunikationsfunktionen getrennt sein.
- Identifikation: Im Prüfbericht und in der Typenbeschreibung werden die genaue Versionsnummer sowie die digitale Prüfsumme (Checksumme / CRC) verbindlich festgeschrieben.
- Manipulationsschutz: Schutz gegen unbefugte Parameteränderungen durch Hardware-Schalter, Plombierung oder mehrstufige Passwortsysteme mit Ereignisprotokoll (Audit Trail).
Nationale Besonderheiten: Russland, Kasachstan und Belarus
Russische Föderation
Rechtsgrundlage: Föderales Gesetz Nr. 102-FZ „Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen“ i. V. m. Verordnung des Minpromtorg Nr. 2905 (inkl. Novelle Nr. 3334/2026).
Zuständige Behörde: Rosstandart (Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie). Behördliche Entscheidungsfrist: bis zu 30 Arbeitstage ab Antragsregistrierung.
Elektronische Registrierung: Nach erfolgreicher Prüfung im metrologischen Institut (z. B. VNIIMS, VNIIFTRI, VNIIM) wird die Bauartzulassung in der staatlichen Datenbank FGIS „ARSHIN“ eingetragen.
Kennzeichnung: Bei Inverkehrbringen muss das Messgerät mit dem staatlichen Zeichen „СТ“ (zugelassenes Messmittel) markiert werden.
Republik Kasachstan
Rechtsgrundlage: Gesetz der Republik Kasachstan Nr. 53-II „Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen“ (Artikel 17 & 19).
Zuständige Behörde: KazStandard (Staatliches Institut für Metrologie und Standardisierung).
Besonderheit: Neben der Bauartzulassung für die Serienfertigung (Gültigkeit 5 Jahre) existiert für Einzelanfertigungen oder Projektlieferungen das Verfahren der metrologischen Attestierung.
Kennzeichnung: Zugelassene Messmittel werden mit dem kasachischen Zeichen versehen und in das staatliche Register eingetragen.
Republik Belarus
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 3848-XII „Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen“.
Zuständige Behörde: Gosstandart der Republik Belarus / BelGIM (Belarussisches staatliches Institut für Metrologie).
Gültigkeit & Audit: Für die Serienfertigung wird das Zertifikat über die Typengenehmigung für 5 Jahre ausgestellt. Bei ausländischen Herstellern ist die Durchführung eines Vor-Ort-Produktionsaudits zwingend.
Kennzeichnung: Messgeräte werden mit dem amtlichen metrologischen Zeichen „СТБ“ gekennzeichnet.
Ablauf der Bauartzulassung (PAC)
Das metrologische Zulassungsverfahren ist ein anspruchsvoller ingenieurtechnischer Prüfprozess, der sich in folgende Schritte gliedert:
- Klassifizierung & Antragsprüfung: Feststellung der Messgrößen, Fehlergrenzen, Nennbereiche und des Anwendungsbereichs; Auswahl des zuständigen akkreditierten metrologischen Forschungsinstituts.
- Erstellung des messtechnischen Prüfprogramms: Abstimmung der Prüfvorschrift (russisch: Программа испытаний) und der Methodik zur Verifizierung / Eichung (russisch: Методика поверки – МП).
- Zollabfertigung & messtechnische Laborprüfungen: Legale temporäre Einfuhr von Prüfmustern; Prüfung von Messunsicherheit, Linearität, Temperaturdrift, EMV und Klimafestigkeit im Metrologielabor.
- Werksaudit vor Ort (bei Serienzulassung): Überprüfung der fertigungseigenen Prüfeinrichtungen, Justierprozesse und Kalibrierketten im Herstellerwerk durch autorisierte Metrologen.
- Auswertung & Beschlussfassung: Erstellung des Expertenberichts und der offiziellen Typenbeschreibung (russisch: Описание типа). Die staatliche Behörde (z. B. Rosstandart) erlässt den Genehmigungsbeschluss.
- Eintragung in das Staatsregister: Zuteilung der Registrierungsnummer und Veröffentlichung im Register (z. B. FGIS „ARSHIN“).
Erstverifizierung (Ersteichung) und wiederkehrende Prüfung
Jedes zugelassene Messgerät, das im regulierten Bereich in Betrieb genommen werden soll, muss zwingend einer Erstverifizierung (russisch: Первичная поверка, fachlich oft als Ersteichung bezeichnet) unterzogen werden. Erst durch diese Prüfung des konkreten Einzelgeräts wird nachgewiesen, dass das individuelle Exemplar den zugelassenen Typeneigenschaften entspricht.
Die digitale Eichrevolution (FGIS „ARSHIN“ in Russland):
Mit dem Föderalen Gesetz Nr. 496-FZ wurde die Pflicht zur Ausstellung von Papier-Eichscheinen abgeschafft. Seit September 2020 erlangt die Eichung in Russland ausschließlich durch die Eintragung in das elektronische Register des staatlichen Informationssystems FGIS „ARSHIN“ rechtliche Gültigkeit. Papierdokumente dienen Kunden lediglich als ergänzender Auszug, besitzen vor Aufsichtsbehörden jedoch keinen primären Beweiswert mehr.
Während des laufenden Anlagenbetriebs müssen Messgeräte in festgelegten Intervallen (z. B. jährlich oder alle 2–5 Jahre, festgeschrieben in der Typenbeschreibung) einer periodischen Nacheichung (russisch: Периодическая поверка) durch eine staatlich autorisierte Organisation unterzogen werden.
Gültigkeitsdauer und Schutz für bereits hergestellte Geräte
Häufig herrscht bei Herstellern und Anlagenbetreibern Unklarheit über die Rechtswirkung des Zertifikatsablaufs:
Rechtslage nach Minpromtorg-Anordnung Nr. 2905 (Anlage 2, Abs. 7):
Das metrologische Zertifikat über die Bauartzulassung für die Serienfertigung wird für 5 Jahre ausgestellt. Dieser Fünfjahreszeitraum begrenzt ausschließlich den Zeitraum, in dem Messgeräte hergestellt werden dürfen.
Messgeräte, die innerhalb dieses 5-jährigen Gültigkeitszeitraums hergestellt und ordnungsgemäß erstverifiziert wurden, dürfen während ihrer gesamten tatsächlichen Betriebslebensdauer (z. B. 10, 15 oder 20 Jahre) uneingeschränkt legal betrieben, repariert und periodisch nachgeeicht werden – selbst wenn die Bauartzulassung für neue Serien nach Ablauf der 5 Jahre nicht verlängert wurde.
Soll die Serie nach 5 Jahren weiterhin neu produziert und exportiert werden, ist eine Verlängerung der Bauartzulassung um weitere 5 Jahre zu beantragen. Der Antrag sollte aus verfahrensökonomischen Gründen mindestens drei bis vier Monate vor Ablauf gestellt werden, sofern keine konstruktiven Änderungen am Messgerät vorgenommen wurden.
Zwingend erforderliche technische Dokumentation
Für die EAC-Bewertung und das metrologische Zulassungsverfahren müssen die Unterlagen vollständig in russischer Sprache (bzw. der jeweiligen Staatssprache) vorgelegt werden:
- Ausführliche Funktions- und Typenbeschreibung mit Modellschlüsseln und Nomenklatur
- Technischer Pass (PS) nach GOST 2.601 / GOST 2.610 inkl. Feldern für Eichvermerke und Messdaten
- Betriebsanleitung (RE) mit genauen Justage-, Montage- und Wartungsanweisungen
- Entwurf der Eichmethodik (Методика поверки – МП)
- Dokumentation zur metrologischen Software (Versionsnummer, Prüfsumme, Schutzkonzept)
- Werksprüfprotokolle (FAT) und interne Kalibrierscheine des Herstellers
- Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Blockdiagramme und Berechnungsunterlagen
- Nachweise über funktionale Sicherheit (SIL), Werkstoffzeugnisse bei Druckgeräten (TR ZU 032)
- Sofern zutreffend: Vorhandene Zertifikate nach TR ZU 012/2011 (ATEX/Ex) oder Medizingeräte-Zulassungen
Der Bevollmächtigte Vertreter im Zulassungsprozess
Ausländische Hersteller ohne eigene juristische Niederlassung im Zollgebiet der EAWU können weder EAC-Deklarationen registrieren noch Anträge bei nationalen Metrologiebehörden stellen. Die vertragliche Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in einem EAWU-Mitgliedsstaat ist gesetzlich vorgeschrieben.
Schmidt & Schmidt übernimmt die herstellerunabhängige Vertretung. Dadurch verbleiben alle Urheber- und Zulassungsrechte bei Ihnen als Hersteller, und Sie vermeiden eine exklusive Bindung an lokale Vertriebspartner oder Endkunden.
Sanktions-Compliance für Mess- und Regeltechnik (EU- & US-Sanktionen)
Industrielle Messtechnik, Durchflussmesser für Kohlenwasserstoffe, Hochpräzisionsmanometer, Schwingungssensoren und Prozessleitelektronik unterliegen massiven Sanktionsbeschränkungen der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) sowie der Vereinigten Staaten. Viele Messmittel sind in Anhang VII (Dual-Use-Güter) oder Anhang XXIII (Industriegüter-Embargo) gelistet.
Zudem sind Lieferungen an sanktionierte Industrieunternehmen im Erdöl-, Chemie- oder Energiesektor sowie Transaktionen über gelistete Kreditinstitute (SDN List) streng untersagt. Jedes Projekt erfordert daher eine umfassende End-Use- und End-User-Prüfung.
Rechtssicherheit über Kasachstan: Schmidt & Schmidt verfügt über eigene Standorte in Almaty und Astana. Als vollberechtigter EAWU-Mitgliedsstaat führt Kasachstan ein hochmodernes metrologisches System (KazStandard) und erteilt unionsweit gültige EAC-Dokumente. Wir ermöglichen europäischen Messtechnikherstellern gesetzeskonforme Prüfungen, Zertifizierungen und Zahlungsflüsse im vollen Einklang mit den westlichen Exportkontrollvorschriften.
Weiterführende Hinweise: EAC-Zertifizierung und Metrologie im Kontext internationaler Sanktionen.
Dauer, Kosten und Zustellung der Dokumente
Die Fristen und Kosten der metrologischen und sicherheitstechnischen Zulassung hängen vom gewählten Verfahrensweg ab:
- EAC Deklaration (EMV / Niederspannung / RoHS): Bearbeitungsdauer ca. 1 bis 2 Wochen.
- EAC Ex Zertifikat nach TR ZU 012/2011: Bearbeitungsdauer ca. 6 bis 9 Wochen (inkl. Prüfungen und Audit).
- Metrologische Bauartzulassung (PAC): Bearbeitungsdauer ca. 3 bis 6 Monate (aufgrund umfassender Labortests, Eichmethodik-Erstellung und behördlicher Begutachtung).
- Geltungsdauer: EAC-Zertifikate und PAC-Zulassungen für Serienfertigung gelten für 5 Jahre. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich, sofern der Antrag rechtzeitig vor Ablauf gestellt wird und keine technischen Änderungen vorgenommen wurden.
Wie läuft die Zulassung von Messgeräten mit Schmidt & Schmidt ab?
Wir koordinieren das gesamte Konformitäts- und Metrologieverfahren aus einer Hand: