Wenn eine in der Türkei geschlossene Ehe auf internationaler Ebene nachgewiesen werden muss – etwa für eine Eheregistrierung im Ausland, für Visa, Einwanderungsverfahren oder Gerichtsverfahren –, ist die Beschaffung einer Formel B (Internationale Heiratsurkunde) erforderlich. Diese mehrsprachige Personenstandsurkunde wird häufig für den Familiennachzug, Aufenthaltstitel, Einwanderungsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Namensänderungen sowie für sonstige rechtliche oder behördliche Zwecke verlangt.
Schmidt & Schmidt bietet umfassende Unterstützung bei der Beschaffung türkischer Personenstandsurkunden, bei der Anfertigung beglaubigter Übersetzungen, der Apostillierung, der konsularischen Legalisation sowie beim internationalen Kurierversand. Wir wickeln diese Vorgänge unmittelbar mit den Personenstandsämtern (Nüfus Müdürlükleri), den Kreis- und Provinzgouvernements, dem Außenministerium und den zuständigen Konsulaten ab.
Ist eine türkische Personenstandsurkunde zur Verwendung im Ausland bestimmt, muss sie zunächst in dem von der empfangenden Behörde geforderten Format beschafft werden – entweder als handschriftlich unterzeichnetes Original oder als elektronisch signiertes Dokument mit Barcode. In den meisten Fällen muss das Dokument, je nachdem welchen internationalen Abkommen der Zielstaat beigetreten ist, ordnungsgemäß mit einer Apostille versehen oder im Wege der konsularischen Legalisation beglaubigt werden.
Wann wird die Formel B benötigt?

Sie benötigen dieses Dokument möglicherweise, wenn Sie ins Ausland umziehen, behördliche Verfahren abwickeln oder Ihren Familienstand gegenüber einer ausländischen Behörde nachweisen müssen. Es wird regelmäßig in internationalen Verfahren verlangt, in denen die Behörden aktuelle, mehrsprachige, überprüfbare und gegebenenfalls legalisierte Dokumente aus der Türkei fordern.
Eine Urkunde nach Formel B kann für folgende Zwecke erforderlich sein:
- Registrierung einer in der Türkei geschlossenen Ehe im Ausland
- Familiennachzug (Ehegattennachzug) und Einwanderungsverfahren
- Anträge auf Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Einbürgerung
- Internationale Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren
- Erbauseinandersetzung und Vermögensabwicklung
- Registrierung im Ausland geborener Kinder und Passangelegenheiten
- Compliance-Prüfungen von Unternehmen und Eröffnung von Bankkonten
Für Personen, die außerhalb der Türkei leben, kann die eigenständige Abwicklung dieser Verfahren eine Herausforderung darstellen – insbesondere dann, wenn die empfangende Behörde ein Original mit handschriftlicher Unterschrift und Apostille verlangt. In solchen Fällen muss das Verfahren über die Konsulate abgewickelt oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt oder einer Vertrauensperson in der Türkei eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt werden.
Schmidt & Schmidt unterstützt Sie bei beiden Wegen. Sollte sich in Ihrer Stadt oder Ihrem Land keine türkische Botschaft befinden, wenden wir uns an die für Ihre Region zuständige Auslandsvertretung oder beschaffen die Dokumente unmittelbar in der Türkei. Die Beschaffung des Originaldokuments direkt in der Türkei dauert etwa 3 Werktage. Wir handeln auf Grundlage Ihrer notariell beglaubigten Vollmacht und nehmen Ihnen sämtliche bürokratischen Formalitäten sowie die Notwendigkeit einer persönlichen Anreise vollständig ab.
Anwendungsbereich der Formel B im Vergleich zum türkischen Familienbuch

In der Türkei werden zwar mehrere Dokumente zum Familienstand ausgestellt, doch ausländische Behörden legen strenge, standardisierte Anerkennungskriterien an. Am häufigsten führt bei unseren Mandanten die Unterscheidung zwischen der internationalen Formel B und dem innerstaatlichen türkischen Familienbuch (Aile Cüzdanı) zu Missverständnissen.
- Familienbuch (Aile Cüzdanı): Das traditionelle weinrote Büchlein, das den Eheleuten bei der Trauung ausgehändigt wird, hat überwiegend eine zeremonielle und innerstaatliche Funktion. Da es nicht international standardisiert ist, kann es nicht mit einer Apostille versehen werden und wird von ausländischen Ausländerbehörden, Konsulaten und Gerichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen.
- Sonstige innerstaatliche Urkunden: Dokumente wie das Ehefähigkeitszeugnis oder der ausführliche Personenstandsregisterauszug dienen gänzlich anderen rechtlichen Zwecken und können eine Formel B zum Nachweis einer Ehe im Ausland nicht ersetzen.
Fazit: Für internationale rechtliche Zwecke, Einwanderungs- und Registrierungsverfahren verlangen ausländische Behörden eine Formel B. Der Versuch, ein übersetztes Familienbuch einzureichen, führt in aller Regel zu abgelehnten Anträgen, vergeblichen Übersetzungskosten und Zeitverlust.
Sonderfälle gegenüber ausländischen Behörden
Doppelte Staatsangehörigkeit: Schließen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erworben haben (Doppelstaatler), im Ausland unter ihrer ausländischen Identität die Ehe, so verarbeitet das türkische zentrale Personenstandsregistersystem (MERNİS) diese Eheschließung nicht automatisch. Zunächst muss die doppelte Staatsangehörigkeit bei den türkischen Behörden registriert, sodann die Ehe eingetragen werden; erst danach kann eine Formel B ausgestellt werden.
Formel B nach einer Scheidung: Wird die Ehe in der Türkei geschieden, so wird der Eheeintrag nicht gelöscht. Beantragen Sie nach Rechtskraft des Scheidungsurteils eine Formel B, so weist die Urkunde weiterhin die Angaben zur Ehe aus. In der Rubrik „Bemerkungen“ verweist jedoch ein bestimmter Zahlencode darauf, dass die Ehe durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst wurde.
Ablauf der Bearbeitung
Das konkrete Verfahren richtet sich nach dem derzeitigen Aufenthaltsort der antragstellenden Person, danach, ob ein digitales Dokument akzeptiert wird, sowie nach dem Bestimmungsland.
- 1. Vorprüfung: Wir prüfen, ob der Zielstaat digitale Dokumente mit Barcode akzeptiert, ob das Dokument unter das CIEC-Übereinkommen oder das Haager Apostille-Übereinkommen fällt und ob eine Übersetzung erforderlich ist.
- 2. Ermittlung der zuständigen Behörde: Für Urkunden in Papierform sind die Personenstandsämter der Provinzen bzw. Landkreise (Nüfus Müdürlükleri) in der Türkei oder die türkischen Konsulate im Ausland zuständig.
- 3. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen: Soll das Dokument über eine bevollmächtigte Person beschafft werden, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht mit einem konkreten Wortlaut vorzulegen, die den Vertreter ausdrücklich zur „Beschaffung von Personenstandsregisterauszügen und internationalen Personenstandsurkunden“ ermächtigt.
- 4. Antragstellung und Abholung: Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt und das Dokument (handschriftlich unterzeichnet oder digital) beschafft.
- 5. Notarielle Beglaubigung, Übersetzung und Authentifizierung: Soll das Dokument im Ausland verwendet werden und ist der Zielstaat nicht Vertragspartei des CIEC-Übereinkommens, ist eine Apostille oder eine konsularische Legalisation erforderlich. Bei Bedarf wird die beglaubigte Übersetzung veranlasst.
- 6. Internationaler Versand: Die fertiggestellten Originale und legalisierten Dokumente werden per internationalem Kurier- bzw. Frachtdienst an den Empfänger im Ausland zugestellt.
Ihnen fehlt die Zeit und Sie können nicht in die Türkei reisen? Kontaktieren Sie uns – unser Team beschafft und legalisiert Ihre Dokumente ohne Ihre persönliche Anwesenheit.
Warum und wann wird eine Apostille benötigt?
Eine Apostille ist ein besonderer internationaler Stempel, der die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Mit ihr können Dokumente beglaubigt werden, die von staatlichen Einrichtungen und Kommunalbehörden ausgestellt wurden – dazu zählen auch die türkischen Personenstandsämter.
Die Apostille bestätigt die Tatsache der Ausstellung des Dokuments und beglaubigt die Echtheit der Unterschrift des zuständigen Amtsträgers. Der Apostille-Stempel kann ausschließlich im Hoheitsgebiet des Staates angebracht werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Über diplomatische oder konsularische Vertretungen im Ausland ist dies nicht möglich. In der Türkei sind für die Erteilung von Apostillen die Provinzgouvernements (Valilik) und die Kreisgouvernements (Kaymakamlık) zuständig.
Wann keine Apostille erforderlich ist (CIEC-Übereinkommen Nr. 16): Die Formel B wird in einem einheitlichen Format gemäß dem Wiener Übereinkommen Nr. 16 der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) ausgestellt. Für Dokumente, die in Vertragsstaaten dieses Übereinkommens vorgelegt werden (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Belgien), ist weder eine Apostille noch eine Übersetzung erforderlich.
Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind (z. B. die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Australien), muss das Dokument mit einer Apostille versehen werden. Der Apostille-Stempel wird unmittelbar auf dem Original der Formel B angebracht.
Was ist eine Apostille?
Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.
Konsularische Legalisation von Dokumenten in der Türkei
Soll das Dokument in einem Staat verwendet werden, der das Haager Übereinkommen nicht anerkennt (beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, China und weitere Staaten), so kommt das Verfahren der konsularischen Legalisation zur Anwendung.
Die konsularische Legalisation ist das Verfahren zur Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, damit diese von der Rechtsordnung eines fremden Staates als gültig anerkannt wird. Im Vergleich zur Apostille handelt es sich um ein aufwendigeres, zeitintensiveres und kostspieligeres Verfahren. In der Türkei sind dafür mehrere vorbereitende Beglaubigungen erforderlich: Die öffentliche Urkunde muss zunächst vom türkischen Außenministerium legalisiert und erst danach von der Botschaft oder dem Konsulat des Bestimmungslandes beglaubigt werden.
Was ist konsularische Legalisation?
In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.
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Gültigkeit und Fristen
Ausländische Behörden – insbesondere Ausländer- und Standesämter – verlangen in der Regel, dass die vorgelegte Formel B innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde (in bestimmten besonders strengen Rechtsordnungen innerhalb der letzten 3 Monate). Anträge mit einer über ein Jahr alten Formel B werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Da die Beschaffung des Dokuments, die Durchführung der Legalisation, die Anfertigung einer gegebenenfalls erforderlichen Übersetzung sowie der internationale Versand Zeit in Anspruch nehmen können, sollte der Ablauf sorgfältig geplant werden, damit das Dokument zum Zeitpunkt der Vorlage noch gültig ist.
Amtliche Übersetzung von Dokumenten
Bei der Verwendung der Formel B im Hoheitsgebiet eines fremden Staates, der nicht Vertragspartei des CIEC-Übereinkommens ist, muss eine amtliche Übersetzung nach den gesetzlichen Anforderungen dieses Staates angefertigt werden.
In der Türkei ist dieses Verfahren streng geregelt: Die Übersetzung wird von einer ermächtigten beeidigten Übersetzerin bzw. einem ermächtigten beeidigten Übersetzer (yeminli tercüman) angefertigt; anschließend wird die Unterschrift notariell beglaubigt. Die Übersetzung durchläuft zudem ein Prüfverfahren. Dabei wird der fertige Text der Kundin bzw. dem Kunden zur Kontrolle übermittelt, damit die korrekte Schreibweise von Vor- und Nachnamen streng nach dem internationalen Reisepass überprüft werden kann. Bei der Umschrift türkischer Sonderzeichen (ç, ğ, ı, ö, ş, ü) können nämlich Ungenauigkeiten entstehen, die zur Zurückweisung des Dokuments führen.
Versand von Dokumenten aus der Türkei
Trotz der komplexen internationalen Rahmenbedingungen bleibt der Versand von Dokumenten aus der Türkei zuverlässig möglich. Wir arbeiten mit führenden internationalen Kurierdiensten zusammen und können dadurch eine versicherte und sichere Zustellung der fertigen Originale und legalisierten Dokumente unmittelbar an den Empfänger im Ausland gewährleisten.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie sich außerhalb der Türkei befinden, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung, der Apostillierung und der Legalisation von Dokumenten für die Verwendung im Ausland. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisation von Personenstandsurkunden und bieten sämtliche erforderlichen Leistungen in diesem Bereich als Komplettlösung aus einer Hand an.
Unsere Leistungen umfassen:
- Vorprüfung der Anforderungen an die Formel B sowie der Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes;
- Erstellung der Vollmacht und der Ermächtigungsunterlagen;
- Beschaffung des handschriftlich unterzeichneten Originals der Formel B bei den Personenstandsämtern;
- Beglaubigte Übersetzung türkischer Dokumente und notarielle Beglaubigung;
- Durchführung des Apostille-Verfahrens bei den Gouvernements in der Türkei;
- Konsularische Legalisation für Staaten, in denen die Apostille nicht anerkannt wird;
- Kurierzustellung der fertigen Dokumente in die meisten Länder der Welt.
Dank unseres internationalen Netzwerks minimieren wir Risiken wie Verzögerungen, die Beschaffung eines falschen Dokumententyps oder die endgültige Zurückweisung des Dokuments durch ausländische Institutionen.
FAQ: Formel B und Legalisation von Dokumenten in der Türkei
Dies hängt vollständig von der empfangenden ausländischen Behörde ab. Zwar stellt die Türkei über das e-Devlet-Portal überprüfbare digitale Formel-B-Urkunden aus, doch verlangen viele ausländische Ausländer- und Standesämter nach wie vor ausdrücklich ein Original in Papierform mit handschriftlicher Unterschrift und Stempelabdruck der Personenstandsbehörde. Klären Sie dies vor der Antragstellung unbedingt mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bestimmungsland.
Nein. Wenn Sie außerhalb der Türkei leben, können Sie das Dokument entweder beim nächstgelegenen türkischen Konsulat beantragen oder einer Vertrauensperson bzw. einem Rechtsanwalt in der Türkei eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Unser Team übernimmt die Beschaffung des Dokuments in Ihrem Namen, sofern Sie uns die erforderliche Bevollmächtigung erteilen.
Nicht in jedem Fall. Da die Formel B auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens Nr. 16 ausgestellt wird, ist sie von den Anforderungen an Apostille und Übersetzung befreit, sofern sie in einem anderen Vertragsstaat eben dieses Übereinkommens vorgelegt wird (z. B. Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich). Legen Sie das Dokument hingegen in einem Staat vor, der dem CIEC-Übereinkommen nicht, wohl aber dem Haager Übereinkommen angehört (etwa den USA oder dem Vereinigten Königreich), ist eine Apostille zwingend erforderlich.
Die Beschaffung des Dokuments und die Apostillierung vor Ort in der Türkei nehmen in der Regel einige Werktage in Anspruch. Erfordert Ihr Dokument jedoch eine konsularische Legalisation (für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens) oder benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen und einen internationalen Versand, kann sich der Vorgang über mehrere Wochen erstrecken.