Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Monaco mit Übersetzung und Apostille an.
Das Fürstentum Monaco ist kein Mitglied der Europäische Union, obwohl Monaco mit Frankreich eine Zollunion bilden.
Monaco ist ein Offshore Gebiet. Monaco steht auf der "Grauen Liste" der OECD. Das Fürstentum hat zwar die internationalen Steuerstandards anerkannt, hat sie jedoch noch nicht vollständig implementiert.
Die Unternehmenstätigkeit wird vom Handelsgesetzbuch von 1867 und vom Zivilgesetzbuch von 1881 reguliert.
Das Handelsregister ist der Direktion für wirtschaftliche Entwicklung unterstellt.
Handelsregisterauszüge aus Monaco werden benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Rechtsform
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer
- Gerichtsurteile
- Weitere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Juristische Personen sind zwar verpflichtet ihre Jahresabschlüsse beim Register einzureichen, jedoch ist der Zugang zu diesen Dokument nicht öffentlich. Die Satzung eines Unternehmens kann auf Anfrage eingesehen werden.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Monaco | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Monaco mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 321,30 € | ab 270,00 € |
Rechtsformen von Gesellschaften in Monaco
Société Anonyme Monégasque (SAM) – Aktiengesellschaft
Société en Commandite par Actions (SCA) – Kommanditgesellschaft auf Aktien
Société en Nom Collectif (SNC) – Offene Handelsgesellschaft
Société en Commandite Simple (SCS) – Kommanditgesellschaft
Société à responsabilité limitée (SARL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Activité en nom personnel – Einzelunternehmen
Apostille aus Moncaco
Wenn Sie monegassische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Monaco ist seit 2002 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Monaco für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)