Wir bieten Grundbuchauszüge von Japan mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Das Grundbuch in Japan steht unter der Führung des Büros für Rechtsfragen, das dem Justizministerium angehört.
Die Schaffung eines organisierten Grundregistration in Japan begann im späten 19. Jahrhundert. Das Grundbuch war lange Zeit eng mit den Steuerbehörden verbunden, nach dem zweiten Weltkrieg wurde es jedoch reformiert. Zwischen 1960 und 1971 wurden die verschiedenen bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Register zu einem einzigen vereint. Bis 2008 wurde das herkömmliche Register nahezu vollständig digitalisiert. Ein aktualisiertes Gesetz zur Immobilienregistration ist 2004 in Kraft getreten.
Ein Eintrag im Grundbuch besteht aus zwei Teilen:
- Allgemeiner Teil
- Rechtlicher Teil
Im Register gespeicherte Informationen über Objekte:
- Name
- Beschreibung
- Informationen über Rechte
- Aktuelle Änderungen
- Rechtliche Veränderungen
- Registrationsinformationen
Anträge auf Daten von Objekten werden vom Büro für Rechtsfragen bearbeitet. Dokumente werden üblicherweise als pdf-Dateien herausgegeben, diese haben jedoch keinerlei Rechtswirkung sondern dienen lediglich zu Informationszwecken. Damit ein Auszug rechtskräftig wird, muss er mit einer Apostille versehen werden.
Zur Zeit plant die japanische Regierung ein einheitliches Register mit allen verfügbaren Informationen über Gebäude, Grundstücke, Ackerland und Wälder. Es soll Informationen über mehr als 230 Millionen Grundstücke und rund 50 Millionen Gebäude enthalten.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Japans kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch Albaniens unterliegen der albanischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Japan
Japan ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 28. Mai 1970 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 27. Juli 1970 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Japan ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Japan | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Japan | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Japan mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |