Am 1. Januar 2021 trat ein neues Verfahren zur Registrierung von EAC Deklarationen, das auf Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel Nr. 478 vom 31. Juli 2020 genehmigt wurde. Die EAC Deklarationen müssen von Antragstellern eigenständig über den elektronischen Dienst FSIS Rosakkreditierung registriert werden.
Das Vorliegen einer in dem einheitlichen Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragenen Deklaration ist die Pflichtvoraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf den Markt von Russland, Belarus , Kirgisistan, Kasachstan und Armenien für die nach den Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion Deklarierungspflicht besteht.
Die Deklarationen werden von Herstellern, Importeuren, bevollmächtigten Vertretern oder Verkäufer registriert, d.h. von Personen, die für die Sicherheit der deklarierten Produkte verantwortlich sind.
Der Antragsteller muss die Deklaration mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur (EDS) unterzeichnen.
Die akkreditierte Zertifizierungsstelle ist ab 01.01.2021 nicht mehr berechtigt, die EAC Deklarationen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion einzutragen.
Ausgenommen sind einige Arten von Produkten, die nach wie vor von der Zertifizierungsstelle registriert werden. Es handelt sich um folgende technische Regelwerke:
- TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
- TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen
- TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur
- TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke
- TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten
Der elektronische Dienst der FSIS-Rosakkreditierung wurde jedoch so gemacht, dass "... jede juristische Person", einschließlich Zertifizierungsstellen, "Beratungsdienste für die Erstellung eines Deklarationsentwurfs (Entwurf)" anbieten kann.
Das bedeutet, dass eine Zertifizierungsstelle einen Entwurf der EAC Deklaration für den Antragssteller hochladen darf. Die Deklaration wird automatisch an das persönliche Konto des Antragstellers gesendet, wo er die EAC Deklaration mit einer elektronischen Signatur unterzeichnen und registrieren kann.
Der Antragsteller übernimmt die gesamte Verantwortung für die in der EAC Deklaration angegebenen Daten.