Am 16. November 2021 beginnt die öffentliche Diskussion des Entwurfs des Rats der Eurasischen Wirtschaftsunion “Über Änderung des Technischen Regelwerkes TR ZU 012/2011 “Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen. Die Diskussion dauert 75 Tage, bis zum 30. Januar 2022.
Die Schemas des Technischen Regelwerkes bleiben unverändert. Jedoch wird das Schema 9C der EAC Zertifizierung eingeführt. Dieses Schema ist für Einzellieferungen vorgesehen. Für das Schema 9C ist ein Prüfprotokoll des Produkts nötig, das zur Ausrüstung vom Betrieb in der EAWU bestimmt ist. Die Prüfungen werden in einer akkreditierten Prüfstelle durchgeführt.
Darüber hinaus umfassen die Änderungen auch folgende Punkte:
- die doppelten Begriffe in dem technischen Regelwerk, im Protokoll über technische Regelwerke und in den Schemas der EAC Konformitätsbewertung werden beseitigt
- Konformitätsbewertungsverfahren wird ausführlich geklärt: einschließlich detaillierter Beschreibungen zur Identifizierung, Analyse von Unterlagen, Auswahl von Mustern, Produktionsbewertung, Aussetzung, Erneuerung, Widerrufung sowie Aufbewahrung von Konformitätsbescheinigungen
- die Anforderungen an den vom Antragsteller vorgelegten Dokumentensatz gemäß dem TR ZU 012/2011 werden festgelegt
- das Verfahren zur EAC Zertifizierung der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen wird detailliert festgelegt
Nach dem TR ZU 012/2011 unterliegen Geräte für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen einer Zertifizierungspflicht nach den Schemas 1C (Serienproduktion), 3C (Chargenlieferung) und 4C (Einzellieferung).