Am 4. September 2020 fand eine regelmäßige Sitzung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission statt, auf der beschlossen wurde, den Plan zur Entwicklung der technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion durch Änderungen der Technischen Vorschriften TR ZU 008/2011 "Über die Sicherheit von Spielzeug" zu ergänzen.
Zu den vorgeschlagenen Neuerungen zählen Änderungen der Begrifflichkeiten im technischen Regelwerk sowie die Aufnahme von Anforderungen für neue Spielzeugtypen, beispielsweise chemische. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Magnetflussindikatoren, die Stärke des elektromagnetischen Feldes und den Toxizitätsindex überarbeitet.
Bei der Einfuhr von Spielzeug und einer Reihe anderer Waren muss der Zollbehörde eine Bescheinigung oder Konformitätserklärung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die eingeführten Produkte der ZU TR entsprechen. Die Konformitätsbescheinigung verläuft in Form einer EAC Zertifizierung.