Die Produktionsverpackung in Russland ist durch das technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“ geregelt. Dies beinhaltet die Sicherheitsanforderungen an die Verpackung, sowie auch die Kennzeichnungsvorschriften.
Am 10.05.2016 wurde die Anordnung № 59 «Über die Änderungen in dem technischen Regelwerks der Zollunion TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“ durch die Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion erlassen.
Was wird in TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“ geändert?
In der neuen Fassung des technischen Regelwerks TP ТС 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“ wird die Liste der Verpackungsmaterialien erweitert, die in den Anwendungsbereich des Regelwerks nicht fallen. Außer Verpackungen für Medizinprodukte, Arzneimittel, Pharmaprodukte, Tabakwaren und gefährliches Gut wird die Liste mit Lastenbehälter und Transportpaletten ergänzt.
Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Recycling-Kennzeichnung präzisiert. Die Veränderungen betreffen Buchstabencode und Zifferncode der Werkstoffbezeichnung.
So, für manche Arten des Kunststoffs wird es zwei Varianten der Kennzeichnung geben. So etwa das Polyethylenterephthalat kann sowohl „PET“, als auch „PETE“ bezeichnet werden, den Recycling-Code kann man in diesem Fall sowohl „01“, als auch „1“ auftragen.
Die sonstigen Kunststoffe, die in der Tabelle nicht näher benannt werden, werden mit „O“ oder mit „OTHER“ bezeichnet. In der geltenden Fassung gibt es keine Bezeichnung für sonstige Kunststoffe.
Laut dem Projekt werden der Zifferncode innerhalb des Möbiusbandes und der Recycling-Code unter dem Möbiusband angebracht werden.
Auf dem nicht recyclebaren Kunststoff darf das Möbiusband nicht aufgetragen werden.
Hierbei wird vorgeschlagen bestehende Kennzeichnungen für die Verpackung: für Parfüm-, Kosmetikprodukte und für das Lebensmittellagerung ungeeignete Verpackung abzuschaffen.
Also, demnächst wird nur die Kennzeichnung für Lebensmittelverpackung und das Möbiusband bleiben.