In der EAWU wurde das Technische Regelwerk „Über die Anforderungen an Mineraldünger“ verabschiedet.
Mit Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskomission vom 30.11.2016 Nr. 150 wurde das technische Regelwerk der EAWU TR EAWU 39/2016 „Über die Anforderungen an Mineraldünger“ verabschiedet.
Für das gesamte Gebiet der EAWU legt das Technische Regelwerk die Anforderungen sowohl an die Sicherheit von Mineraldüngern bei deren An- und Verwendung, als auch an die damit zusammenhängenden Prozesse deren Lagerung, Transports und Kennzeichnung fest.
Der Text des Regelwerkes wurde am 28. Februar 2017 auf der Seite der EWK veröffentlicht. Siehe auch
Die Anforderungen des Technischen Regelwerkes erstrecken sich nicht auf ausschließlich organische und organische Mineraldünger.
Für Mineraldünger sind vom Technischen Regelwerk folgende Formen der Konformitätsbewertung vorgesehen:
- Staatliche Registrierung auf Grundlage des Sicherheitsdatenblattes und der Prüfprotokolle
- Staatliche Kontrolle
Der Beschluss tritt nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichungszeitpunkt in Kraft.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der genau Zeitpunkt des Inkrafttretens des TR EAWU „Über die Anforderungen an Mineraldünger“ ungewiss.
Im Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskomission wurde festgelegt, dass das TR EAWU 39/2016 innerhalb von 180 Tagen nach Beschluss des Regelwerkes der EAWU „Über die Sicherheit chemischer Produkte“ bzw. nach Inkrafttreten des Beschlusses des Rates der EWK über die Ordnung der Bildung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen Register für den Handel von Mineraldüngern auf dem Markt der EAWU in Kraft tritt.