Am 8. Juni 2021 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 57 vom 23. April 2021 veröffentlicht. Damit wurde ein neuer Plan zur Entwicklung und Überarbeitung der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR EAWU) genehmigt. Das Dokument tritt am 8. Juli 2021 in Kraft.
Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Der aktualisierte Plan zur Entwicklung und Überarbeitung der TR EAWU ersetzt die Maßnahmen eines ähnlichen Plans, der mit Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 79 vom 1. Oktober 2014 angenommen wurde. Alle Änderungen, die den alten Plan aktualisiert haben, werden ebenfalls als ungültig anerkannt.
Der neue Plan umfasst weiterhin zwei Abschnitte:
- Entwicklung der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion
- Änderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion
Abschnitt I enthält 11 Punkte zur Entwicklung der Technischen Regelwerke für folgende Produkte:
- Gebäude und Bauwerke
- Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe
- Geflügelfleisch und Produkte der Verarbeitung von Geflügelfleisch
- Produkte für den Zivilschutz und den Schutz der Bevölkerung in natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen
- Materialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln gedacht sind
- Hochspannung betriebene Ausrüstung
- U-Bahn-Fahrzeuge
- Stadtbahnverkehr, Straßenbahnen
- nikotinhaltige Produkte
- Futter für die Tiere, die nicht bei der Tierproduktion verwendet werden (unproduktive Tiere)
- Baustoffe und Produkte
Abschnitt II enthält 42 Punkte zur Aktualisierung von Technischen Regelwerken. Darüber hinaus, sind unterschiedliche Änderungen einiger Technischen Regelwerke im Dokument enthalten. Dies gilt beispielsweise für TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“. Damit werden die Anforderungen an Ausrüstungen für Kleinwasserkraftwerke ergänzt, der Geltungsbereich und einzelne Bestimmungen des Technischen Regelwerkes detailliert und die Listen der zertifizierungs- bzw. deklarierungspflichtigen Maschinen und Anlagen (siehe Anlage Nr. 3 zu TR ZU 010/2011) aktualisiert.