Am 30. Juli 2021 ist die Verordnung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission hinsichtlich des Technischen Regelwerkes für Hochspannungsausrüstung in Kraft getreten. Damit wurde der Entwurf des Technischen Regelwerkes „Über die Sicherheit der Hochspannungsausrüstung“ genehmigt. Die genehmigten Verordnungsentwürfe werden nach dem Verfahren dem Rat der Kommission zur Prüfung vorgelegt. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Nach den Angaben des Entwurfes tritt das Technische Regelwerk für Hochspannungsausrüstung zum 1. Juli 2024 in Kraft.
Der Punkt “Anwendungsbereich“ legt somit eine spezifische Liste von Produkten fest, für die das Technische Regelwerk gilt. Die Verordnung gilt für auf dem Gebiet der Union in Verkehr gebrachte elektrische Produkte mit einer Nennspannung von mehr als 1000 V AC und 1500 V DC, die zur Erzeugung, Umwandlung, Verteilung von elektrischer Energie oder zur Verwendung bei der Übertragung von Elektrizität bestimmt sind, beispielsweise:
- Schalter, einschließlich Lasttrennschalter
- Hochfrequenz-Sperre
- Isolatoren
- Kabel, einschließlich Kabelzubehör
- Schaltschrankanlagen
- Transformatorenstation in Einheitsbauweise
- Kondensatoren
- rotierende elektrische Maschinen
- nichtlineare Überspannungsableiter
- Leistungsschalter
- Halbleiter-Stromrichter
- geschützte Drähte
- Ableiter
- Trennschalter, Erdungsschalter und angetriebene Kurzschlüsse
- elektrische Reaktoren
- Hochspannungswiderstände
- Stromleiter
- Spannungs-, Strom- und Leistungstransformatoren
Die Konformitätsbestätigung erfolgt in Form von der EAC Deklarierung mit den Schemas 3D, 4D, 5D (für innovative Produkte) und 6D. Erforderliche Unterlagen können folgende Dokumente umfassen:
- Kopien der technischen Dokumentation
- Prüfberichte
- Beschreibung der Ergebnisse der Risikobewertung und der angenommenen technischen Lösungen
- Vertrag mit dem Hersteller
- Konformitätsbescheinigung des Managementsystems
- Angaben zur Registrierung oder Registrierungsnummer des Antragstellers
Auf Beschluss des Antragstellers kann die EAC Deklarierung durch eine EAC Zertifizierung ersetzt werden. Dafür sind die Schemas 1C, 2C für Serienproduktion und Schemas 3C, 4C für Chargen- oder Einzellieferung vorgesehen.