EAWU verabschiedet das 36. Regelwerk - TR EAWU über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff.
Der Beschluss über das neue technische Regelwerk TR EAWU 036/2016 „Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff“ wurde auf der Homepage der Eurasischen Wirtschaftskommission am 19. Oktober 2016 veröffentlicht und tritt in 30 Tagen in Kraft.
Das Regelwerk setzt die obligatorischen Sicherheitsanforderungen an flüssiges Kohlenwasserstoffgas bezüglich Prozessen deren Speicherung, Transportes, Verkaufes und der Verwertung sowie auch EAC Kennzeichnungsvorschriften der Gasflaschen, um den freie Verkehr auf dem Gebiet der Zollunion zu gewährleisten.
Das technische Regelwerk erstreckt sich auf flüssige Kohlenwasserstoffgase, die auf dem Gebiet der Zollunion für privaten und industriellen Gebrauch als Brennstoff sowie als Kraftstoff in Verkehr gebracht werden.
Die Anwendung vom Regelwerk TR EAWU 036/2016 wird erst ab am 1. Januar 2018 verbindlich.