Die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bereiten in Kooperation mit der Eurasischen Wirtschaftskommission das Abkommen über die Harmonisierung der Gesetzgebung im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Reglements TR ZU der eurasischen Wirtschaftsunion vor.
Zwecks des Verbraucherschutzes sieht das Projekt im Rahmen der EAWU die Entwicklung einer einheitlichen Informationsdatenbank über gefährliche Produkte, die auf dem gemeinsamen Markt im Umlauf sind, vor.
Das Abkommen soll die Hauptprinzipien und das Vorgehen bei der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen der EAWU Mitgliedstaaten bestimmen. Es geht um solche Prinzipien wie die Annahme der Gewissenhaftigkeit der Marktteilnehmer, des Verbraucherschutzes und die Information über gefährliche Produktion, den Systemcharakter der Kontrolle, die Anwendung der Einschätzung des Risikos bei der Prüfungsplanung.
Die Entwicklung des einheitlichen Informationssystems über gefährliche Produkte gewährleistet die operative Wechselwirkung der Kontrollorgane der EAWU-Länder und lässt somit die Risiken des Vertriebes der gefährlichen Produkte auf dem EAWU Gebiet zu minimieren.
Die Vorbereitung des Abkommens ist tatsächlich beendet. Es ist die innerstaatliche Abstimmung und die Unterzeichnung bis zum Ende 2016 eingeplant.
Die Warenliste, die der Regulierung durch die EAWU unterliegt, ist der Warenliste in der EU ähnlich. Es sind Wagen und Einrichtungen, Nahrungsmittel, Spielzeuge, Möbel, Beförderungsmittel, Aufzüge und viele andere. Die Sicherheit dieser Produktion in EAWU wird heute durch 35 technische Reglements s.g. TR ZU geregelt.
Noch 21 technische Reglements der Union werden ausgearbeitet. Ein Teil davon hinsichtlich der Fische, Alkohole, Mineraldünger, verpackten Trinkwasser werden bis zum Ende 2017 beschlossen.