Am 20. Juni wurde die Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission über dir Änderungen der Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 2011 № 710 veröffentlicht.
Diese Entscheidung revidiert die Einführung von obligatorischen Konformitätsbestätigung in Form der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung von Schienenfahrzeugen und Eisenbahnanlagen nach:
- TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge
- TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit der Hochgeschwindigkeitszüge
- TR ZU 003/2011Über die Sicherheit Eisenbahninfrastruktur
Die Entscheidung vertagt den Beginn der obligatorischen Anwendung von neuen TR ZU Regelwerken der Zollunion für ein Jahr bis 02.08.2017 und erlaubt damit die Einfuhr nach Russland von nach nationalen Normen z.B. nach Gost Zertifizierten Produkten im Beriech Eisenbahnverkehr und Eisenbahninfrastruktur.