Am 23. Dezember 2021 wurden zwei Beschlüsse des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission veröffentlicht. Damit wurden die Listen der persönlichen Schutzausrüstungen und Sprengstoffe, die der Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der technischen Regelwerke unterliegen, geändert. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit der Produkte bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Es geht um folgende Beschlüsse:
- Beschluss Nr. 177 vom 21.12.2021 mit Änderungen der Liste der Produkte, bei denen neben einer Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung gemäß TR ZU 019/2011 “Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“ beigefügt werden muss
- Beschluss Nr. 178 vom 21. Dezember 2021 mit Änderungen der Liste der Produkte, bei denen neben einer Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung gemäß TR ZU 028/2012 “Über die Sicherheit von Sprengstoffen und Produkten auf derer Basis” beigefügt werden muss
Beide Beschlüsse treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gelten für Rechtsbeziehungen ab dem 1. Januar 2022. Ihr Hauptziel besteht darin, die Zolltarifnummern der Produkte zu klären.
Insbesondere in der Liste der persönlichen Schutzausrüstungen werden an drei Stellen Klarstellungen vorgenommen:
- “Sonstige Schutz- und Rettungsmittel“ (die Zolltarifnummer “8428 90 900 0“ wird durch „8428 90 800 0“ ersetzt)
- “Austauschbare Filter (Filterelemente) für persönliche Schutzausrüstung“ (die Zolltarifnummer “8421 39 200 9“ wird durch “8421 39 200 8“ ersetzt)
- „Schutzmittel gegen die Wirkung der Insekten“ (die Zolltarifnummer “3808 99 900 0“ wird durch “3808 99 800 0“ ersetzt
Bei der Liste der Sprengstoffe wird die Zolltarifnummer “3603 00“ in Position 5 (Sicherungen, elektrische Zünder, Perkussions- oder Sprengzünder, Zünder, Sprengschnüre) durch “3603“ ersetzt . Außerdem wurde der Wortlaut entsprechend der aktuellen Gesetzgebung korrigiert.