Am 8. Dezember 2020 haben öffentliche Diskussionen über zwei Entscheidungsentwürfe des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftsunion (EWG) begonnen. Es geht um die Änderungen in den Regeln für die Ausstellung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen.
Entsprechend den Änderungen müssen die EAC Zertifikate und EAC Deklarationen folgende neue Informationen enthalten:
- GLN - Global Location Number
- GTIN-Code - Global Trade Item Number
- Registrierungsnummer der Zollanmeldung
Die Änderungen betreffen auch die neuen Regeln über einen Austausch des Zertifikats ohne dass eine erneute Zertifizierung durchgeführt werden muss.
Es wird möglich in folgenden Fällen:
- Fehler / Tippfehler sind im Zertifikat enthalten;
- Änderung der Organisations- und Rechtsform, des Namens der juristischen Person, ihres Standorts, der Kontaktdaten des Antragstellers / Herstellers;
- Änderung der Zolltarifnummer
- Ausschluss einer Produktionsstätte
Die öffentlichen Diskussionen zu beiden Dokumentenentwürfen dauern bis zum 29. Januar 2021.