Das Inkrafttreten des neuen Zollkodex der Eurasischen Zollunion, das im Jahre 2017 staatfinden soll, wird Privatpersonen beim Einkauf in ausländischen Onlineshops stark beschränken.
Ab dem 1. Januar 2017 gibt es in Russland eine neue Regelung zur umsatzsteuerlichen Beahndlung von Internetdienstleistungen sowie digitalen Produkten, die von ausländischen Personen an russische Verbraucher, also im grenzüberschreitenden B2C-Verkehr, vertrieben werden.
Im Jahr 2015 hat sich die Menge von Paketsendungen beinah verdoppelt, die die Russen aus den ausländischen Online-Shops erhalten haben, dabei stammte überwiegender Anteil von Paketen - 90% aus Chin
Am 4. Januar 2014 begann der russische Zolldienst zu verlangen, dass die Waren aus den ausländischen Online-Shops direkt an den Kunden geliefert werden und nur per Banküberweisung bezahlt werden.