Das Inkrafttreten des neuen Zollkodex der Eurasischen Zollunion, das im Jahre 2017 staatfinden soll, wird Privatpersonen beim Einkauf in ausländischen Onlineshops stark beschränken.
Zunächst wird die Grenze zur Einfuhr von Waren mit geringem Wert von 1000 Euro im Monat auf 500 Euro im Monat reduzieret. Vom Warenwert der diese Grenze übersteigt, werden Einfuhrabgaben in Höhe von 30% erhoben, oder jedenfalls 4 Euro pro Kilogramm. Des Weiteren soll die Grenze der zollfreien Einfuhren auf 200 Euro pro Bestellung abgesenkt werden. Die entsprechenden Zollabgaben für einen Warenwert, der über dieser Grenze liegt werden auf 15% bzw. mindestens 2 Euro pro Kilogramm festgelegt.
Es ist geplant, dass die Änderungen Mitte 2018, also nach einem Jahr nach dem Inkrafttreten des Zollkodexes der Eurasischen Wirtschaftsunion, umgesetzt werden.
Die Anordnung der schrittweisen Absenkung zollfreier Einfuhren für den grenzüberschreitenden Onlinehandel auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde von den Ministerpräsidenten der teilnehmenden Staaten der Union auf der Sitzung am 16. November beschlossen.
Momentan können Bewohner der Wirtschaftsunion Warensendungen im Wert von bis zu 1.000 € und einem Gewicht von bis zu 31 kg im Monat von ausländischen Onlinehändler beziehen, ohne Steuer oder Zollabgaben zahlen zu müssen.