Das Inkrafttreten des neuen Zollkodex der Eurasischen Zollunion, das im Jahre 2017 staatfinden soll, wird Privatpersonen beim Einkauf in ausländischen Onlineshops stark beschränken.
Am 30. November unterzeichnete Präsident Wladimir Putin das Gesetz (Föderales Gesetz vom 30.11.2016 N 401-ФЗ), welches Änderungen des Steuerkodexes der Russischen Föderation ab 2017 festlegt.
Am 5. Oktober 2016 veröffentlichte das russische Finanzministerium den Entwurf von Leitlinien der Steuerpolitik für das Jahr 2017 sowie die nachfolgenden Jahre 2018 und 2019.
Ab dem 1. Januar 2017 gibt es in Russland eine neue Regelung zur umsatzsteuerlichen Beahndlung von Internetdienstleistungen sowie digitalen Produkten, die von ausländischen Personen an russische Verbraucher, also im grenzüberschreitenden B2C-Verkehr, vertrieben werden.