Das Inkrafttreten des neuen Zollkodex der Eurasischen Zollunion, das im Jahre 2017 staatfinden soll, wird Privatpersonen beim Einkauf in ausländischen Onlineshops stark beschränken.
Ab dem 1. Januar 2017 gibt es in Russland eine neue Regelung zur umsatzsteuerlichen Beahndlung von Internetdienstleistungen sowie digitalen Produkten, die von ausländischen Personen an russische Verbraucher, also im grenzüberschreitenden B2C-Verkehr, vertrieben werden.