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In Russland plant man Käufe aus ausländischen Onlineshops mit Mehrwertsteuer zu belegen

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In Russland plant man Käufe aus ausländischen Onlineshops mit Mehrwertsteuer zu belegen

Die Föderale Antimonopolbehörde Russlands bereitet einen Gesetzentwurf zur Besteuerung ausländischer Onlineshops mit einer Mehrwertsteuer vor. Die entsprechenden Beratungen werden in absehbarer Zukunft beginnen.

Es wird vermutet, dass die ausländischen Onlineshops verpflichtet sein werden sich in der Russischen Föderation registrieren zu lassen, um so die Entrichtung von Mehrwertsteuern und Zöllen zu ermöglichen.

Einen entsprechenden Auftrag zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes gab der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin im November 2016 auf Grundlage der Ergebnisse des Kongresses der Unternehmerunion „Business Russia“. Eine Gesetzesinitiative zur Besteuerung von ausländischen Onlineshops erfolgte bereits im Frühjahr 2016 vom Verband des Internethandels (АКИТ).

Ziel des Gesetzes ist die Herstellung gleicher Konkurrenzbedingungen zwischen in- und ausländischen Internetunternehmen. Im Vergleich zu inländischen Onlineshops, zahlen ausländische Onlineshops keine Mehrwertsteuer auf mit Post verschickte Waren. Aufgrund dessen sind ausländische Onlineshops wie z.B. Alibaba oder eBay günstiger, als vergleichbare inländische.

Einige Experten sind jedoch der Meinung, dass die Besteuerung ausländischer Onlineshops den russischen Markt für diese unattraktiv mache, sie sich somit komplett von ihm zurückziehen könnten und russische Onlineshops einen Anreiz zur Verbesserung verlören.

Nach Angaben des Verbandes des Internethandels (АКИТ) betrug im Jahre 2016 das Volumen des E-Commerce-Marktes in Russland 920 Mrd. Rubel. Dies entspricht einem Wachstum von 21% gegenüber dem Vorjahr.

Das Volumen des grenzüberschreitenden E-Commerce-Handels betrug 301,8 Mrd. Rubel (37% mehr zum Vorjahr). Somit macht der grenzüberschreitende E-Commerce-Handel 1/3 des gesamten Marktes aus.

Im Laufe des Jahres erreichten Russland 233 Mio. Sendungen aus dem Ausland aus Internetshops. 90% machen hierbei Sendungen aus China aus.

Die möglichen künftigen Steuereinnahmen werden so auf mehrere Millionen Rubel geschätzt.

Zuvor wurde in Russland bereits ein ähnliches Gesetz verabschiedet, welches den Verkauf digitaler Inhalte mit Mehrwertsteuer belegte. Am 01.01.2017 trat das Gesetz über die Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen (Föderales Gesetz vom 03.07.2016 N 244-ФЗ) in Kraft, welches ausländische Unternehmen für auf dem Gebiet der Russischen Föderation bereitgestellte entgeltliche digitale Inhalte zur Zahlung einer Steuer verpflichtet. Die somit erzielte Steuer wurde umgangssprachlich als „Google-Steuer“ benannt.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
OnlinehandelInternetMehrwertsteuer
20 März 2017

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