
Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Ausstellung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in der Mongolei mit anschließender Legalisation und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Kopien von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Besonders Personen, die die Mongolei verlassen haben, stoßen bei diesem Verfahren oft auf Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in der Mongolei aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren eine Kurierzustellung der Dokumente weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in der Mongolei
In der Mongolei ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel unbefristet gültig. Eine Ausnahme bilden Führungszeugnisse, die eine Gültigkeit von höchstens drei Monaten haben und danach durch neue, aktuelle Dokumente ersetzt werden müssen. Darüber hinaus kann die empfangende Stelle eigene Anforderungen an die Gültigkeitsdauer stellen, weshalb dies im Vorfeld geklärt werden sollte.
Wann Duplikate von Dokumenten in der Mongolei benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, die Beantragung der Staatsangehörigkeit, die Abwicklung von Erbschaften, die Datenbestätigung für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere behördliche und administrative Zwecke.
Welche Dokumente in der Mongolei beantragt werden können
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Sonstige Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen zivilen oder konsularischen Registers ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Beziehungen.
Anträge auf Ausstellung einer Geburtsurkunde können per Post beim Standesamt des jeweiligen Bezirks (Sum) oder der Stadt (Hot), in dem bzw. der die Person geboren wurde, eingereicht werden. Für Personen, die vor 1961 geboren wurden, als Geburtsregister noch unvollständig waren, wird der Volksreisepass (standardmäßiger Personalausweis) als Ersatz für eine Geburtsurkunde anerkannt.
Geburten müssen innerhalb von 30 Tagen registriert werden. Für die Registrierung müssen die Eltern folgende Unterlagen vorlegen:
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Geburtsbescheinigung
- Heiratsurkunde
- Gültiger Ausweis
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie Namensänderungen, die Beantragung von Leistungen für Ehepartner, Einwanderungsanträge sowie für erbrechtliche Angelegenheiten benötigt.
Um eine Heiratsurkunde in der Mongolei zu erhalten, müssen Paare ihre Ehe bei der zuständigen staatlichen Behörde registrieren lassen. In Ulaanbaatar erfolgt dies beim Zentrum für Zivilstandsregistrierung und Information, in anderen Regionen bei der örtlichen Verwaltung des Gouverneurs.
Bitte beachten Sie, dass die konkreten Anforderungen variieren können, insbesondere bei Eheschließungen zwischen ausländischen Staatsangehörigen und mongolischen Bürgern. Es wird empfohlen, sich im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Unterlagen zu klären.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Nachweis des Familienstands
- Ausgefülltes Antragsformular
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde (auch Scheidungsbeschluss genannt) dient als Nachweis der rechtmäßigen Auflösung einer Ehe. Sie wird für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, kann der Antrag direkt beim zuständigen Standesamt zur Auflösung der Ehe eingereicht werden. In komplexeren Fällen erfolgt die Bearbeitung über das Gerichtssystem.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Heiratsurkunde
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Wohnsitzes
Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis über den Tod einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Abwicklung von Erbschaften, die Geltendmachung von Lebensversicherungsansprüchen, die Vollstreckung von Testamenten, die Benachrichtigung staatlicher Stellen sowie die Schließung von Bankkonten.
Ein Todesfall muss innerhalb von 28 Tagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen stellt die Registrierungsbehörde die Sterbeurkunde aus.
Erforderliche Unterlagen
- Nationaler Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Vom Krankenhaus ausgestellter Todesbericht
Führungszeugnis
Ein Strafregisterauszug, auch polizeiliches Führungszeugnis genannt, ist ein Dokument zur Bestätigung des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines Strafregistereintrags. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visa- und Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenbesitzgenehmigungen sowie Adoptionsverfahren benötigt.
Der Antrag kann persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde in der Mongolei gestellt werden oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der die Unterlagen in Ihrem Namen bei den lokalen Polizeibehörden einreicht.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Vollständiger Name (gegebenenfalls frühere Namen)
- Geburtsdatum
- Letzte Meldeadresse in der Mongolei
- Aktuelle Adresse
- Eingescanntes Bild des Reisepasses
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente besitzen in der Mongolei nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie mongolische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen die Mongolei bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Ländern, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Bestehen weder bilaterale Abkommen noch eine Mitgliedschaft im Übereinkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.