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Beschaffung von Dokumenten in Usbekistan

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Polina Kalacheva
Intern
+49 851 226 083 37
polina.kalacheva@schmidt-export.de

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Beschaffung von Dokumenten in Usbekistan

Die Firma Schmidt und Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beantragung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beschaffung von Duplikaten, verlorenen oder beschädigten Dokumenten in Usbekistan mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.

Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien benötigt werden. In diesem Fall ist die Beantragung von Duplikaten notwendig. Besonders Personen, die Usbekistan verlassen haben, stoßen dabei oft auf Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht die Beantragung von Dokumenten aus der Ferne, und wir können den Dokumentenversand weltweit per Kurier übernehmen.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Usbekistan

Personenstandsdokumente, die in Usbekistan ausgestellt werden, haben in der Regel eine unbefristete Gültigkeit. Eine Ausnahme bilden Strafregisterbescheinigungen, die nicht länger als 3 Monate gültig sind und danach durch aktuelle Dokumente ersetzt werden müssen. Zudem kann die empfangende Stelle spezifische Anforderungen an die Gültigkeitsdauer stellen, die vor Ort zu klären sind.

Wann Duplikate in Usbekistan benötigt werden

Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, Strafregisterbescheinigung oder Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Heirat im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft, ein Erbe, Rentenunterlagen, die Eröffnung eines Bankkontos, eine Beschäftigung oder andere bürokratische Vorgänge zu erledigen.

Welche Dokumente in Usbekistan beantragt werden können:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Urkunde über Namensänderung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Strafregisterbescheinigung
  • Bildungsdokumente
  • Weitere Personenstandsdokumente

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesamt oder einem bevollmächtigten Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie, falls vorhanden, Geburtszeit und familiärer Beziehungen.

In Usbekistan wurde das Verfahren zur Ausstellung von Geburtsurkunden modernisiert. Seit dem 1. Januar 2023 in Taschkent und landesweit ab dem 1. Juni 2023 werden Geburten direkt von medizinischen Einrichtungen registriert. Nach der Geburt eines Kindes stellt die Einrichtung eine Geburtsregistrierungsbescheinigung mit QR-Code aus, die die bisherige gestempelte Urkunde ersetzt. Diese QR-Code-Bescheinigung hat die gleiche rechtliche Gültigkeit wie die früheren gestempelten Urkunden, und alle staatlichen Stellen und Organisationen sind verpflichtet, sie anzuerkennen.

Für Personen, die eine Geburtsurkunde aus Usbekistan aus dem Ausland beantragen möchten, erfolgt die Antragstellung über den Konsularbereich der zuständigen usbekischen Botschaft oder des Konsulats. Beachten Sie, dass Geburtsurkunden für minderjährige Kinder nur durch deren gesetzliche Vertreter beantragt werden können.

Erforderliche Unterlagen

Innerhalb Usbekistans:

  • Personalausweise der Eltern
  • Medizinische Geburtsbescheinigung (vom Krankenhaus ausgestellt)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Bescheinigung des örtlichen Standesamtes (ZAGS)

Ausland:

  • Vollständig ausgefülltes elektronisches Formular
  • Zwei Kopien des Reisepasses des Antragstellers
  • Nachweis der Geburt
  • Dokumente der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird üblicherweise für Verfahren wie Namensänderungen, Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsanträge und erbrechtliche Angelegenheiten benötigt.

Die Registrierung der Ehe erfolgt durch die Standesämter (ZAGS) am Wohnsitz eines der heiratswilligen Partner. Die Antragstellung muss mindestens einen Monat vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Nach der Registrierung wird eine Heiratsurkunde ausgestellt, und die Eheschließung wird in den Ausweisdokumenten der Beteiligten vermerkt.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Nachweis des Familienstands
  • Bescheinigung über die Ehefähigkeit

Scheidungsurkunde

Eine Scheidungsurkunde dient als Nachweis für die rechtmäßige Auflösung einer Ehe. Sie wird benötigt für erneute Eheschließungen, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung.

In Usbekistan wird die Ausstellung einer Scheidungsurkunde durch die Standesämter (ZAGS) verwaltet. Das Verfahren hängt von den Umständen der Scheidung ab.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne minderjährige Kinder oder Streitigkeiten über Vermögen müssen beide Ehepartner gemeinsam einen Antrag auf Scheidung beim örtlichen ZAGS am Wohnsitz einreichen. Nach einer dreimonatigen Wartezeit wird der Antrag abgeschlossen und das ZAGS stellt eine Scheidungsbescheinigung aus.

In Fällen mit minderjährigen Kindern oder Vermögensstreitigkeiten wird die Scheidung gerichtlich vom Gericht behandelt. Nach Erteilung des Scheidungsurteils stellt das Gericht einen Scheidungsbeschluss aus, der anschließend beim ZAGS eingereicht wird. Das ZAGS registriert dann die Scheidung und stellt die Scheidungsbescheinigung aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Heiratsurkunde
  • Gerichtsbeschluss (falls zutreffend)
  • Ausgefülltes Antragsformular

Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde ist der amtliche Nachweis über den Tod einer Person. Sie wird benötigt für die Abwicklung des Nachlasses, die Beantragung von Lebensversicherungen und die Schließung von Bankkonten. Die Ausstellung erfolgt über das zuständige regionale Standesamt.

Nach Eintritt des Todes bestätigt ein medizinischer Fachmann den Tod und stellt ein medizinisches Todeszertifikat aus. Die medizinische Einrichtung übermittelt die Daten des Verstorbenen automatisch an das ZAGS. Sobald der Tod registriert ist, erhält der Antragsteller eine Sterbeurkunde mit QR-Code. Der Tod muss innerhalb von drei Tagen nach dem Ereignis registriert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Medizinisches Todeszertifikat
  • Reisepass des Verstorbenen
  • Nachweis der Verwandtschaft

Polizeiliches Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis, auch als polizeiliches Zertifikat bekannt, dient zur Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds einer Person oder zur Bestätigung, dass keine Vorstrafen vorliegen. Es wird benötigt für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visum- oder Einwanderungsanträge, Freiwilligenarbeit, Waffenbesitzgenehmigungen und Adoptionsverfahren.

Um ein Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) in Usbekistan zu erhalten, hängt das Verfahren davon ab, ob man sich innerhalb des Landes oder im Ausland befindet. Das PCC ist in der Regel 6 Monate gültig.

Innerhalb Usbekistans:

Die offizielle Regierungswebseite bietet eine elektronische Antragstellung, die direkt über das Portal eingereicht werden kann. Für die persönliche Antragstellung besuchen Sie das örtliche Servicezentrum, füllen das bereitgestellte Formular aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Identifikationsdokumenten ein. Das Dokument kann persönlich vom Antragsteller oder von einem bevollmächtigten Dritten mit Vollmacht abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Wohnsitznachweis

Im Ausland:

Der Antrag muss bei der konsularischen Abteilung der nächstgelegenen usbekischen Botschaft gestellt werden. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag vorliegen. Die Bearbeitungszeit für ein PCC beträgt in der Regel 2 Arbeitstage ab Antragstellung. Achten Sie darauf, dass der Antrag alle in Usbekistan verwendeten Namen enthält.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Nachweis des bisherigen Wohnsitzes
  • Vollmacht (falls zutreffend)

Bildungsdokumente

Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Wert, wenn sie entweder von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit der Republik Usbekistan sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren namens Apostille. Wenn weder das Land Teil des Übereinkommens noch ein bilaterales Abkommen besteht, erfolgt die Konsularlegalisierung.

Handelsdokumente können nicht apostilliert werden. Wenn Sie also ein Zertifikat über Weiterbildungskurse von einem privaten Anbieter erhalten haben, der keine staatliche Bildungslizenz besitzt, kann dieses nicht apostilliert werden. Nur Dokumente von zertifizierten Bildungseinrichtungen mit offizieller staatlicher Lizenz können über das Apostille-Verfahren legalisiert werden.

Schritte zur Erlangung einer Apostille

Reichen Sie zunächst das Dokument (z. B. Diplom oder Zertifikat) bei der zuständigen usbekischen Behörde zur Beglaubigung ein. Dies ist in der Regel das Justizministerium der Republik Usbekistan oder eine andere dafür zuständige Stelle, abhängig von der Art des Dokuments.

Die zuständige Behörde prüft die Echtheit des Dokuments. Nach der Beglaubigung ist das Dokument für das Apostille-Verfahren geeignet.

Nach der Beglaubigung wird das Dokument an das usbekische Außenministerium (MFA) zur Anbringung der Apostille weitergeleitet. Das MFA ist die offizielle Stelle, die die Apostille am Dokument anbringt.

Nach Anbringung der Apostille gilt das Dokument als authentisch und rechtlich gültig für die Verwendung in anderen Ländern, die Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens zur Abschaffung der Legalisationspflicht für ausländische öffentliche Urkunden sind.

Schritte zur konsularischen Legalisierung

Reichen Sie zunächst Ihr Dokument (z. B. Diplom oder Zertifikat) bei der zuständigen usbekischen Behörde zur Beglaubigung ein. Dies ist in der Regel das Justizministerium oder eine andere relevante Regierungsstelle. Die konkreten Anforderungen für die Beglaubigung, wie z. B. Notarisation, Übersetzung oder weitere Unterlagen, können je nach Behörde variieren.

Nach der Beglaubigung durch die zuständige Behörde sollte das Dokument an das usbekische Außenministerium (MFA) weitergeleitet werden. Das MFA prüft das Dokument und kann weitere Unterlagen anfordern oder eine Gebühr erheben. Die Bearbeitungszeiten können je nach Arbeitsaufkommen variieren.

Nach der Zertifizierung durch das MFA muss das Dokument bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes vorgelegt werden, in dem es verwendet werden soll. Es kann erforderlich sein, einen Termin zu vereinbaren oder zusätzliche Dokumente vorzulegen; Gebühren können anfallen. Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Anforderungen der Botschaft.

Nach der Legalisierung durch die Botschaft oder das Konsulat wird das Dokument an Sie zurückgegeben und kann im Bestimmungsland für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass der gesamte Prozess aufgrund der mehreren Schritte einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

aktualisiert: 10. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

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inkl. MwSt. 19%

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Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

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Preis ohne MwSt. ab 60€

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Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

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Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

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Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

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05 Februar 2026

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02 Februar 2026

Die Zusammenarbeit war trotz Feiertage sehr gut und sehr professionell. Es hat alles sehr schnell geklappt und ich bin sehr zufrieden.

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Preview Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026
Preview Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik
Wichtige Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik

Sehr wichtige Aktualisierungen der technischen Vorschrift für Kosmetika TR CU 009/2011> traten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Diese Änderungen betreffen Produkte, Prüfanforderungen, Kennzeichnung, Verpackung und geltende Normen.

Marina Weger
12. Januar 2026

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