Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Ausstellung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in der Slowakei an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Besonders Personen, die die Slowakei verlassen haben, stoßen dabei oft auf Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in der Slowakei vollständig aus der Ferne zu beantragen, mit weltweiter Kurierzustellung.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in der Slowakei
In der Slowakei ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel unbefristet gültig. Die empfangende Behörde kann jedoch eigene Fristvorgaben festlegen.
Wann Duplikate von Dokumenten in der Slowakei benötigt werden
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können erforderlich sein, z. B. zur Eheschließung im Ausland, zur Registrierung eines neugeborenen Kindes, für Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, zur Datenüberprüfung bei Rentenanträgen, zur Kontoeröffnung, für Beschäftigungsverhältnisse sowie für weitere behördliche Verfahren.
Welche Dokumente in der Slowakei beantragt werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Bescheinigung über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis
- Bildungsdokumente
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde (Rodný list)
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Personenstands- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Uhrzeit der Geburt und familiärer Verhältnisse.
Zur Beantragung einer slowakischen Geburtsurkunde müssen Sie sich an das Standesamt am letzten Wohnsitz der Eltern wenden. Das Amt erstellt einen Geburtseintrag, der Angaben zu den Eltern und zum Kind zum Zeitpunkt der Geburt enthält. Die Eltern müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Die Ausstellung der ersten Original-Geburtsurkunde ist kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
- Vor- und Nachname der betreffenden Person
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Angaben zu den Eltern (Namen, Geburtsdaten, ggf. Sterbedaten)
- Religion
Heiratsurkunde (Sobášny list)
Eine Heiratsurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Abschluss einer Ehe bestätigt. Sie enthält Angaben wie die Namen der Ehepartner, das Datum sowie den Ort der Eheschließung.
Eine Heiratsurkunde kann von jedem der Ehepartner oder von deren bevollmächtigten Vertretern beantragt werden. In bestimmten Fällen können auch Personen mit berechtigtem Interesse, beispielsweise für gerichtliche oder behördliche Verfahren, dieses Dokument anfordern.
Heiratsurkunden werden vom Standesamt (matričný úrad) am Ort der Eheschließung ausgestellt. Wenn Sie sich außerhalb der Slowakei befinden, können Sie die Heiratsurkunde über die slowakische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Aufenthaltsland beantragen oder Schmidt & Schmidt bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Namen der Ehepartner
- Datum und Ort der Eheschließung
Scheidungsurkunden (Rozvodový list)
Eine Scheidungsurkunde dient als Nachweis für die rechtskräftige Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungs- und Visaverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
In der Slowakei wird keine eigenständige Scheidungsurkunde ausgestellt. Stattdessen wird die Scheidung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (rozsudok o rozvode) bestätigt, die vom zuständigen Gericht erlassen wird. Dieses Urteil dient als offizieller Nachweis der Scheidung. Die Entscheidung wird rechtskräftig, sobald die Berufungsfrist abgelaufen ist – in der Regel 15 Tage nach Zustellung, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.
Eine Ausfertigung des Scheidungsurteils kann beim Bezirksgericht (okresný súd) beantragt werden, das das Scheidungsverfahren durchgeführt hat.
In der Regel müssen ein Identitätsnachweis sowie Angaben zum Verfahren vorgelegt werden, etwa die Namen beider früherer Ehepartner und das Datum der Scheidung.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Aktenzeichen bzw. Verfahrensdaten
- Namen beider Parteien
Sterbeurkunden (Úmrtný list)
Eine Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Abwicklung des Nachlasses, die Geltendmachung von Lebensversicherungen, die Regelung von Testamenten, die Benachrichtigung von Behörden sowie die Schließung von Bankkonten.
In der Slowakei werden Sterbeurkunden (úmrtný list) vom Standesamt (matričný úrad) ausgestellt und gelten als offizieller Nachweis des Todes.
Ist der Todesfall im Ausland eingetreten, kann die Sterbeurkunde in der Slowakei über eine slowakische Auslandsvertretung oder über das Sonderstandesamt (Osobitná matrika) in Bratislava registriert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Angaben zur verstorbenen Person
- Nachweis der Verwandtschaft oder eines berechtigten rechtlichen Interesses an der Ausstellung der Urkunde
- Bei Todesfällen im Ausland: zusätzliche Unterlagen wie die ausländische Sterbeurkunde (übersetzt und ggf. legalisiert oder mit Apostille versehen)
Führungszeugnis / Polizeiliches Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis (Police Clearance Certificate, PCC), auch als Auszug aus dem Strafregister bezeichnet, wird vom Strafregister der Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen Republik ausgestellt. Dieses Dokument bestätigt, dass der Antragsteller über keinen relevanten Eintrag im slowakischen Strafregister verfügt. Es wird häufig bei Anträgen auf Einwanderung, Aufenthaltstitel oder Visa im Ausland verlangt.
Personen, die in der Slowakei geboren wurden, außerhalb der Slowakei geboren wurden oder deren Geburtsort nicht dokumentiert ist, können einen Auszug aus dem Strafregister beantragen. Der Antrag kann über eine slowakische Auslandsvertretung oder direkt in der Slowakei gestellt werden. Die Strafregisterdaten werden vom Register der Verurteilungen bei der Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen Republik geführt.
Um ein polizeiliches Führungszeugnis aus der Slowakei zu erhalten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Antragsschreiben
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Wohnsitzes
- Ein- und Ausreisestempel im Reisepass
- Visaseiten (Farbkopie)
- Fingerabdruckkarte
Zur Verwendung im Ausland
Wird das Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland benötigt, muss es bei der Generalstaatsanwaltschaft oder deren regionalen Dienststellen beantragt werden. Diese Version wird auf offiziellem Briefpapier ausgestellt und erfordert in der Regel eine Apostille zur internationalen Anerkennung.
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsdokumente besitzen nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie slowakische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten mit bilateralen Abkommen mit der Slowakei sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren – der Apostille. Gehören die betroffenen Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Zeugnisse, Diplome und Schulbescheinigungen, die von Grundschulen, weiterführenden Schulen oder Hochschulen in der Slowakei ausgestellt wurden und zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, müssen vom Bildungsministerium der Slowakischen Republik beglaubigt werden.
Das Ministerium für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik legalisiert Dokumente nur dann, wenn diese zuvor vom Bildungsministerium oder einer anderen zuständigen staatlichen Stelle bestätigt wurden.
Apostille für Zweitschriften von Dokumenten aus der Slowakei
Die Slowakei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 11. März 1973 beigetreten.
Daher unterliegen in der Slowakei ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisationsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in die gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtskraft im Bestimmungsland.
Bei uns können Sie die Apostille für Kopien und Zweitschriften slowakischer Dokumente bequem in Auftrag geben.