Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Erlangung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in der Schweiz einschließlich deren Legalisation und Übersetzung an.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Personen, die die Schweiz verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in der Schweiz aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch auch die Kurierzustellung der Dokumente weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in der Schweiz
Personenstandsdokumente, die in der Schweiz ausgestellt werden, sind in der Regel nur 3 oder 6 Monate gültig und müssen danach durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden. In einigen Kantonen sind Dokumente unbefristet gültig, weshalb dies bei der ausstellenden Behörde geklärt werden sollte. Zusätzlich kann die empfangende Stelle eigene Fristen oder Aktualitätsanforderungen festlegen.
Wann Duplikate von Dokumenten in der Schweiz benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere behördliche Zwecke.
Welche Dokumente in der Schweiz beantragt werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Kopien der Geburtsurkunde können bei der Stelle beantragt werden, bei der sie ursprünglich beurkundet wurde, oder bei der zuständigen Behörde des Zivilstandswesens (Abteilung Zivilstandswesen). Beglaubigte Kopien von Geburtsurkunden gehören zu den am häufigsten verwendeten Dokumenten zum Nachweis der Staatsangehörigkeit, neben dem Schweizer Pass, dem Bürgerrechtsausweis und der Einbürgerungsurkunde.
Wenn Sie eine Geburtsurkunde im Namen einer anderen Person beantragen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht sowie einen Identitätsnachweis dieser Person vorlegen. Diese Anforderung entfällt, wenn Sie eine Geburtsurkunde für eine unterhaltsberechtigte Person oder ein Kind unter 18 Jahren erneut beantragen.
Wird ein Kind im Ausland geboren, informieren die ausländischen Behörden die schweizerische Vertretung nicht automatisch. In diesem Fall müssen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung eingereicht werden. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung der Geburt in das Register zuständig.
Wird Ihr Kind in der Schweiz geboren, müssen Sie zudem sicherstellen, dass die Geburt im Register der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingetragen wird.
Erforderliche Unterlagen
- Familienbüchlein (Familienbuechlein / livret de famille) oder Heiratsurkunde
- Reisepässe beider Elternteile
- Aufenthaltsbewilligungen
- Beim Zivilstandsamt ausgefülltes Anmeldeformular
- Einwohner des Kantons Genf benötigen zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung (certificat de domicile), ausgestellt vom Office cantonal de la population (OCP)
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Visaanträge sowie für Erbangelegenheiten benötigt.
Wenn eine oder beide Personen des Brautpaares (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) in der Schweiz wohnhaft sind, kann der Antrag beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde einer der beiden Personen gestellt werden.
Wenn keine der beiden Personen in der Schweiz wohnhaft ist, muss der Antrag beim Zivilstandsamt des für die Eheschließung gewählten Bezirks oder über einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Familienausweis
- Niederlassungsbestätigung (notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung)
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde
- Antragsformular für die Eheschließung (vom Zivilstandsamt)
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung, dass keine Einträge vorliegen. Es wird für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visum- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Adoptionsverfahren benötigt.
Es gibt zwei Arten von Auszügen aus dem Strafregister (sofern beide Arten benötigt werden, müssen zwei separate Anträge gestellt werden): den privaten Standardauszug und den besonderen Privatauszug.
Der Standardauszug wird für reguläre Bewerbungen, bei der Anmietung von Immobilien oder bei der Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft verwendet. Dieser Auszug kann ausschließlich für die eigene Person beantragt werden. Er enthält alle relevanten Informationen, einschließlich rechtskräftiger Verurteilungen wegen Verbrechen, die im Erwachsenenalter begangen wurden.
Der besondere Auszug wird für Tätigkeiten wie die Arbeit mit Kindern, in Pflegeeinrichtungen oder mit Menschen mit Behinderungen benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis oder Ausländerausweis)
- Ausgedrucktes und unterschriebenes Antragsformular
Zusätzlich ist bei der Beantragung des besonderen Privatauszugs eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeit einen solchen Auszug erfordert.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, etwa zur Abwicklung von Nachlässen, zur Geltendmachung von Lebensversicherungen, zur Vollstreckung von Testamenten, zur Benachrichtigung von Behörden sowie zur Schließung von Bankkonten. Das Dokument kann bei der zuständigen kantonalen oder lokalen Zivilstandsbehörde des Kantons beantragt werden, in dem der Todesfall eingetreten ist.
Zur Ausstellung einer Sterbeurkunde muss zunächst ein Arzt eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Anschließend kann die offizielle Sterbeurkunde beim kantonalen Zivilstandsamt beantragt und bei Bedarf später gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Es sollte geprüft werden, ob eine nationale oder eine internationale Sterbeurkunde erforderlich ist. Verfügte der Verstorbene über Vermögenswerte im Ausland, kann eine internationale Sterbeurkunde zweckmäßiger sein.
Die Sterbeurkunde ist unerlässlich für die Erledigung wichtiger Angelegenheiten nach einem Todesfall, insbesondere für die Beantragung eines Erbscheins.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Name der verstorbenen Person
- Datum und Ort des Todes
- Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person
- Identitätsnachweis sowie Nachweis der Berechtigung zum Zugriff auf den Eintrag
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise haben nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie Schweizer Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen die Schweiz bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind die betreffenden Staaten weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen verbunden, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Apostille von Duplikaten in der Schweiz
Die Schweiz trat am 11. März 1973 dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Dokumenten bei.
Somit unterliegen in der Schweiz ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisationsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede gewünschte Sprache erhalten diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Bestimmungsland.
Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus der Schweiz bestellen.