Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Erlangung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Estland, einschließlich deren Legalisation und Übersetzung, an.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Personen, die Estland verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Estland aus der Ferne zu beantragen, und wir können auf Wunsch eine Kurierzustellung der Dokumente weltweit organisieren.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Estland
Personenstandsdokumente, die in Estland ausgestellt werden, sind in der Regel unbefristet gültig. Die empfangende Stelle kann jedoch Fristen oder Aktualitätsanforderungen festlegen.
Wann Duplikate von Dokumenten in Estland benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere behördliche Zwecke.
Welche Dokumente in Estland beantragt werden können
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder dem zuständigen Vertreter des jeweiligen Personenstands- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Einzelheiten der Geburt einer Person, einschließlich Datum, Geschlecht und gegebenenfalls Uhrzeit der Geburt sowie familiärer Beziehungen.
Die Geburt eines Kindes wird in Estland registriert, wenn das Kind in Estland geboren wird, mindestens ein Elternteil in Estland geboren wurde oder beide Eltern estnische Staatsbürger sind.
Eltern oder gesetzliche Vertreter müssen einen Antrag auf Geburtsregistrierung bei einer örtlichen Behörde, wie dem Standesamt (Perekonnaseisuamet), einreichen. Nach erfolgreicher Registrierung kann auf Antrag kostenlos eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Urkunden können in estnischer, englischer, deutscher oder französischer Sprache ausgestellt werden.
Fun Fact aus der estnischen Tradition: Der erste Besucher eines Neugeborenen hat symbolische Bedeutung. Es wurde geglaubt, dass ein junger und wohlhabender erster Besucher dem Kind Wohlstand bringt. War der Besucher hingegen alt oder arm, galt es als Zeichen, dass das Kind später möglicherweise Armut erfahren würde.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular zur Geburtsregistrierung
- Gültiger Ausweis
- Bescheinigung des Arztes oder der Geburtsklinik zur Bestätigung der Geburt
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist das rechtliche Dokument einer Ehe und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird üblicherweise für Verfahren benötigt wie Namensänderungen, Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsanträge oder Erbschaftsangelegenheiten. Sie kann beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Ehe geschlossen wurde, beantragt werden.
Wenn die Eheschließung möglich ist, erfolgt die Antragstellung durch einen gemeinsamen schriftlichen Antrag beim örtlichen Standesamt (Perekonnaseisuamet). Wenn beide Personen mindestens sechs Monate in Estland gelebt haben und ihre Daten im Personenstandsregister vermerkt sind, kann der Antrag online über das e-Bevölkerungsregister eingereicht werden.
Die Online-Antragstellung ist in Estland seit Ende 2020 möglich, was den Prozess bequemer und zeitsparender macht.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Geburtsurkunden beider Ehepartner
- Dokumente zu früheren Ehen (z. B. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner, falls zutreffend)
- Bescheinigung über die Ehefähigkeit (falls der Wohnsitz eines zukünftigen Ehepartners in einem ausländischen Staat liegt oder er/sie weniger als sechs Monate in Estland gelebt hat)
- Für Nicht-EU-Bürger: Nachweis über den legalen Aufenthalt in Estland
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird benötigt für erneute Eheschließungen, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Unterlagen, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten wie Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
In Estland umfasst der Ablauf der Eheschließung mehrere Schritte. Zunächst müssen beide Personen mindestens 18 Jahre alt sein, um heiraten zu dürfen. Gleichgeschlechtliche Ehen werden im Land rechtlich nicht anerkannt. Bei der Antragstellung müssen beide Parteien gemeinsam einen schriftlichen Antrag beim örtlichen Standesamt (Perekonnaseisuamet) einreichen. Für Paare, die mindestens sechs Monate in Estland gelebt haben und deren Daten im Personenstandsregister vermerkt sind, kann der Antrag auch online über das e-Bevölkerungsregister eingereicht werden, was den Prozess vereinfacht.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Geburtsurkunden beider Ehepartner
- Für Nicht-EU-Bürger: Nachweis über den legalen Aufenthalt in Estland
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein Dokument zur Überprüfung des Strafregisters einer Person oder zum Nachweis, dass kein Eintrag besteht. Es wird für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visums- oder Einwanderungsanträge, Freiwilligenarbeit, Waffenbesitzgenehmigungen und Adoptionsverfahren benötigt.
In Estland wird das Führungszeugnis als Karistusregistri teade vom estnischen Strafregister (Karistusregister) ausgestellt.
Estland ist für seine fortschrittliche digitale Infrastruktur bekannt. Die Beantragung eines Führungszeugnisses wird über das Online-Portal (e-toimik.ee) stark vereinfacht und zeigt das Engagement des Landes für E-Governance und digitale Bequemlichkeit.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
Für internationale Nutzung
Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, kann eine Apostille und eine amtliche Übersetzung in die Sprache des Bestimmungslandes erforderlich sein.
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise haben nur dann denselben rechtlichen Wert wie estnische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit der Republik Estland sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind die betreffenden Länder weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen verbunden, erfolgt die konsularische Legalisation.