Am 28. September 2025 tritt die Entscheidung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEC) Nr. 76 vom 26. August 2025 in Kraft. Diese Entscheidung verabschiedet eine neue Liste von Spielzeugen, die der obligatorischen Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der Technischen Regelung der Zollunion „Über die Sicherheit von Spielzeug“ (TR ZU 008/2011) unterliegen.
Die neue Liste ersetzt die zuvor durch die Entscheidung des EEC-Kollegiums Nr. 11 vom 31. Januar 2013 genehmigte Liste (die zusammen mit allen Änderungen für ungültig erklärt wird).
Die mexikanischen Behörden haben die Liste der zuständigen Stellen für die Ausstellung von Apostillen klargestellt und die Legalisierungspflicht für ausländische Geburtsurkunden aufgehoben, die an Kinder mexikanischer Staatsbürger ausgestellt werden.
Die kanadischen Behörden führen einen Online-Dienst zur Überprüfung von Apostillen ein und strukturieren das System der zuständigen Behörden, die Apostillen ausstellen. Die entsprechenden Informationen wurden auf der Website der Regierung von Kanada sowie auf dem Portal der Haager Konferenz für internationales Privatrecht veröffentlicht.
Die Behörden Algeriens haben offiziell den Beschluss zum Beitritt zur Haager Konvention vom 5. Oktober 1961, die die Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden abschafft, formell umgesetzt. Dies berichtet die Zeitung La Patrie News unter Berufung auf Aussagen der politischen Führung der Republik.
In Bangladesch wird ein vollständig digitales System zur Ausstellung, Überprüfung und Apostillierung von Bildungs- und Berufszeugnissen eingeführt. Dies berichtet die Zeitung Bangla News24 unter Berufung auf die Regierung des Landes.
Die irischen Behörden haben den Namen der zuständigen Stelle für die Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille sowie das Verfahren zur Legalisierung aktualisiert. Diese Änderungen sind auf der offiziellen Website der Haager Konferenz für internationales Privatrecht dokumentiert.
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