Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten in der Ukraine an
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente anzufordern. Oft stehen Personen, die die Ukraine verlassen haben, bei diesem Verfahren vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in der Ukraine aus der Ferne zu beantragen, und wir können die Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort der Welt organisieren.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in der Ukraine
In der Ukraine ausgestellte Personenstandsdokumente haben in der Regel eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Führungszeugnisse dar: Sie sind höchstens 3 Monate gültig und müssen danach durch neue Bescheinigungen mit aktuellen Daten ersetzt werden. Darüber hinaus kann die empfangende Stelle eigene Anforderungen an die Gültigkeit stellen, weshalb dies bei der Stelle, bei der die Dokumente vorgelegt werden sollen, im Voraus geklärt werden muss.
Wann Duplikate von Dokumenten in der Ukraine benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, Erbschaftsangelegenheiten, die Datenüberprüfung für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, eine Beschäftigung sowie andere bürokratische Vorgänge zu ermöglichen.
Welche Dokumente in der Ukraine beantragt werden können
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Bescheinigung über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder einem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls die Geburtszeit und familiäre Beziehungen.
Geburtsurkunden werden in der Ukraine vom Standesamt (RACTS) oder dessen regionalen Dienststellen ausgestellt. Wurde die Geburt in der Ukraine registriert, kann der Antrag entweder beim RACTS gestellt werden, bei dem die Geburt eingetragen wurde, oder bei jedem anderen RACTS im Land, da die Daten aus der zentralen Datenbank abgerufen werden können. Bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen ist auch eine Online-Beantragung über das Diia-Portal möglich. Hierfür benötigen Sie ein verifiziertes Benutzerkonto und eine digitale ID.
Internationale Antragsteller können den Antrag über ein ukrainisches Konsulat im jeweiligen Aufenthaltsland stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Antragsformular (erhältlich beim RACTS oder online)
- Nachweis der Verwandtschaft (bei Beantragung der Geburtsurkunde einer anderen Person)
- Vollmacht (bei Antragstellung im Namen einer anderen Person)
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist das offizielle Dokument, das die Rechtmäßigkeit einer Ehe bestätigt. Sie wird häufig benötigt, z. B. für die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Leistungen für Ehepartner, die Bearbeitung von Einwanderungsanträgen oder die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.
Heiratsurkunden können direkt beim Standesamt (RACTS), bei dem die Ehe registriert wurde, oder bei jedem anderen RACTS in der Ukraine beantragt werden. Bei einer Antragstellung aus dem Ausland kann die Urkunde über ein ukrainisches Konsulat beantragt werden oder durch die Bevollmächtigung eines Vertreters in der Ukraine, der den Antrag in Ihrem Namen einreicht.
Ehefähigkeitszeugnis
Dieses Dokument wird in der Regel für ausländische Staatsangehörige benötigt, die eine Eheschließung in der Ukraine planen. Ukrainische Staatsbürger benötigen dieses Dokument in der Regel nicht, da bei ihnen die rechtliche Ehefähigkeit vorausgesetzt wird.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist erforderlich, um sicherzustellen, dass eine in der Ukraine geschlossene Ehe sowohl national als auch international anerkannt wird. Es bestätigt, dass die betreffenden Personen nach dem Recht ihres Heimatlandes rechtlich befugt sind, eine Ehe einzugehen.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Eheschließung in der Ukraine beantragen, müssen das Ehefähigkeitszeugnis bei der Botschaft oder dem Konsulat ihres Heimatlandes in der Ukraine beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Nachweis der Beziehung (bei Antragstellung für die Heiratsurkunde einer anderen Person)
- Vollmacht (bei Antragstellung im Namen einer anderen Person)
- Scheidungsnachweis (bei vorheriger Ehe)
- Persönliche Erklärung (falls zutreffend, abhängig von der Art des Antrags)
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde ist das offizielle Dokument, das die Auflösung einer Ehe bestätigt. Sie wird häufig für verschiedene rechtliche Angelegenheiten benötigt, etwa für eine erneute Eheschließung, die Vermögensaufteilung oder die Aktualisierung persönlicher Daten.
In der Ukraine wird die Scheidungsurkunde vom Standesamt (RACTS) ausgestellt, bei dem die Ehe registriert wurde oder bei dem die Scheidung rechtskräftig wurde. Eine Scheidungsurkunde kann beantragt werden, wenn Sie selbst in der Urkunde genannt sind, der frühere Ehepartner oder der gesetzliche Vertreter der betreffenden Person sind oder wenn Sie aufgrund einer Vollmacht berechtigt sind, das Dokument im Namen einer anderen Person zu beantragen.
Für ukrainische Staatsangehörige mit Zugang zum digitalen Diia-Portal besteht die Möglichkeit, eine Scheidungsurkunde online zu beantragen. Hierfür sind ein verifiziertes Benutzerkonto und eine digitale ID erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Antragsformular (erhältlich beim RACTS oder online)
- Nachweis der Scheidung
- Vollmacht (wenn Sie die Urkunde im Namen einer anderen Person beantragen)
- Heiratsurkunde (falls der Eheneintrag überprüft werden muss)
- Scheidungsurteil (sofern noch nicht im System erfasst)
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für die Abwicklung des Nachlasses, die Geltendmachung von Lebensversicherungen sowie die Schließung von Bank- und anderen Finanzkonten benötigt. Diese Dokumente können über die zuständige Behörde für Personenstandsangelegenheiten beantragt werden.
In der Ukraine wird die Sterbeurkunde vom Standesamt (RACTS) ausgestellt, bei dem der Todesfall registriert wurde. Eine Sterbeurkunde kann beantragt werden, wenn Sie ein Familienangehöriger oder der gesetzliche Vertreter der verstorbenen Person sind, als bevollmächtigter Vertreter (per Vollmacht) im Namen des Nachlasses oder der Familie handeln oder administrative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Nachlass oder rechtlichen Angelegenheiten der verstorbenen Person übernehmen.
Der Todesfall muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Eintritt des Todes registriert werden (in der Regel innerhalb weniger Tage). Bei einer verspäteten Registrierung können zusätzliche Schritte erforderlich sein. Ist der Todesfall im Ausland eingetreten, kann es notwendig sein, über die ukrainische Botschaft oder das Konsulat eine Sterbeurkunde zu beantragen und diese für die Verwendung in der Ukraine oder im Ausland zu legalisieren.
Beglaubigte Übersetzungen können bei Bedarf für die internationale Verwendung beantragt werden.
Führungszeugnisse
Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, ob eine Person Vorstrafen hat. Es wird häufig für Visumanträge, Einwanderungsverfahren, Beschäftigungsprüfungen, Adoptionsverfahren sowie andere rechtliche oder behördliche Zwecke benötigt. In der Ukraine wird dieses Dokument vom Innenministerium über das Zentrale Strafregister oder dessen regionale Dienststellen ausgestellt.
Dieses Dokument kann von Ehepartnern, gesetzlichen Vertretern (mit Vollmacht) sowie von staatlichen Stellen oder Gerichten (für rechtliche Zwecke) beantragt werden. Personen, die in der Ukraine gelebt haben oder die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, können ein Führungszeugnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Antragsformular
- Geburtsurkunde
- Vollmacht, falls zutreffend
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann den gleichen rechtlichen Stellenwert wie ukrainische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit der Ukraine sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisierung erforderlich.