Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Wiederbeschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Kroatien an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesen Fällen ist die Beantragung von Dokumentenduplikaten erforderlich. Insbesondere Personen, die Kroatien verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es, Dokumente in Kroatien aus der Ferne zu beschaffen, und wir organisieren auf Wunsch auch den Kurier-Versand der Dokumente weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Kroatien
In Kroatien ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel nicht länger als 6 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden.
Wann ist die Beantragung von Duplikaten in Kroatien erforderlich?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, Datenüberprüfungen für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere behördliche Zwecke erforderlich sein.
Welche Dokumente können in Kroatien beantragt werden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Bescheinigung über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Verhältnisse.
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von 15 Tagen registriert werden. Erfolgt die Geburt in einer medizinischen Einrichtung, übernimmt diese die Meldung. Bei Geburten außerhalb einer medizinischen Einrichtung kann die Registrierung durch den Vater, die Person, in deren Wohnung die Geburt stattgefunden hat, die Mutter (sobald ihr Zustand es erlaubt), die betreuende Hebamme oder den Arzt oder jede andere Person erfolgen, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde in Kroatien hängt davon ab, ob das Kind in Kroatien oder im Ausland geboren wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige
- Gültiger Identitätsnachweis
- Heiratsurkunde der Eltern, falls zutreffend
- Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich beim Konsulat oder Standesamt)
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Aufenthaltsverfahren sowie für Erbschaftsangelegenheiten benötigt.
Die Beantragung einer Heiratsurkunde erfolgt durch Einreichung eines Antrags und kann persönlich beim zuständigen Standesamt (matični ured), bei dem die Ehe registriert wurde, erfolgen. Alternativ kann der Antrag durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht gestellt werden oder – bei Wohnsitz im Ausland – über die nächstgelegene kroatische Botschaft oder ein Konsulat.
Der kroatische Staat bietet über das Portal e-Građani (e-Citizens) bestimmte elektronische Dienstleistungen an, zu denen auch Anträge auf Personenstandsdokumente gehören können. Ob die Online-Beantragung einer Heiratsurkunde verfügbar ist, kann auf der offiziellen Website der kroatischen Behörden geprüft werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Nachweis der Eheschließung (Datum und Ort der Eheschließung)
- Antragsformular
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde (auch Scheidungsbeschluss genannt) dient als Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Kroatische Staatsangehörige sind verpflichtet, im Ausland geschlossene Ehen oder dort vollzogene Scheidungen in Kroatien registrieren zu lassen, auch wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben. Eine unterlassene Registrierung kann dazu führen, dass bestimmte Verwaltungsverfahren nicht durchgeführt werden können, etwa die Beantragung einer Krankenversicherung als Ehegatte, die Erlangung eines Aufenthaltsrechts als nicht-EU-Ehegatte eines kroatischen Staatsangehörigen, der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit, die Namensänderung in den Ehenamen oder die Adoption eines Kindes.
Scheidungsurkunden werden vom zuständigen Standesamt (matični ured) ausgestellt, bei dem die Scheidung registriert wurde. Grundlage hierfür ist die gerichtliche Entscheidung, durch die die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Angaben zur Scheidung (Datum und zuständiges Gericht)
Sterbeurkunden
Eine Sterbeurkunde dokumentiert offiziell die Einzelheiten des Todes einer Person, wie Datum, Uhrzeit und Ort des Todes, und wird von der kommunalen Behörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist.
Nahe Angehörige wie Ehegatten, Kinder oder Eltern sind berechtigt, die Sterbeurkunde zu beantragen. Auch bevollmächtigte Vertreter, beispielsweise Rechtsanwälte, können sie beantragen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, etwa im Rahmen der Nachlassabwicklung oder gerichtlicher Verfahren.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche Zwecke erforderlich, insbesondere für staatliche und erbrechtliche Angelegenheiten. Sie wird benötigt, um den Nachlass zu eröffnen, zu prüfen oder zu verteilen, Verträge, Bankkonten oder Abonnements im Namen des Verstorbenen zu beenden sowie zur Bearbeitung von Versicherungs- und Rentenansprüchen. In bestimmten Fällen benötigen auch Bestattungsunternehmen das Dokument, um eine Beisetzung oder Einäscherung durchführen zu können.
Der Tod ist beim zuständigen Standesamt (matični ured) am Sterbeort zu melden. Nach erfolgter Registrierung kann die Sterbeurkunde beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Ärztliche Todesbescheinigung über die Todesursache
- Formular zur Todesfallanzeige
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch Strafregisterauszug oder polizeiliches Führungszeugnis genannt, dient zur Überprüfung des strafrechtlichen Vorlebens einer Person oder zur Bestätigung, dass keine Eintragungen vorliegen. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visa- oder Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie für Adoptionsverfahren benötigt.
Das Führungszeugnis wird vom Ministerium für Justiz, öffentliche Verwaltung und digitale Transformation ausgestellt.
Eine Person kann Auskunft aus ihrem Strafregister ausschließlich zur persönlichen Verwendung beantragen, wenn dies zur Ausübung eines Rechts im Ausland oder gegenüber einer internationalen Organisation erforderlich ist. Das Führungszeugnis kann persönlich, per Post oder über einen bevollmächtigten Vertreter beantragt werden. Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Antrag über die kroatische Botschaft oder das zuständige Konsulat in ihrem Aufenthaltsland stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Amtliche Gebührenmarke im Wert von 40 HRK
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Wird das Führungszeugnis im Namen einer anderen Person beantragt, ist zusätzlich eine notariell beglaubigte oder anderweitig authentifizierte Vollmacht beizufügen. Diese kann durch einen Notar oder durch die kroatische Botschaft bzw. das Konsulat im Aufenthaltsland der betroffenen Person beglaubigt werden.
Für die Verwendung im Ausland
Wird ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland benötigt, muss es bei der Staatsanwaltschaft oder deren regionalen Dienststellen beantragt werden. Diese Ausfertigung wird auf offiziellem Briefpapier ausgestellt und erfordert häufig eine Apostille zur internationalen Anerkennung.
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente besitzen in Kroatien nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie kroatische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das vorgeschriebene Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen Kroatien bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.