
Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Ausstellung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Rumänien mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Kopien von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Oft stehen Personen, die Rumänien verlassen haben, bei diesem Verfahren vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Rumänien aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren die Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Rumänien
In Rumänien ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel unbefristet gültig. Die empfangende Stelle kann jedoch eigene zeitliche Anforderungen festlegen.
Wann Duplikate von Dokumenten in Rumänien benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über eine Namensänderung, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, den Erwerb der Staatsangehörigkeit, Erbschaftsangelegenheiten, die Datenüberprüfung bei Rentenanträgen, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere bürokratische Zwecke.
Welche Dokumente in Rumänien beschafft werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Sonstige Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde (Certificat de naștere)
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich des Geburtsdatums, des Geschlechts sowie gegebenenfalls der Uhrzeit der Geburt und der familiären Beziehungen.
Die rumänische Geburtsurkunde wird von der rumänischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat in dem Land ausgestellt, in dem das Kind geboren wurde. Dieses Verfahren wird von dem rumänischen Elternteil oder von einem der Elternteile durchgeführt, sofern beide rumänische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland sind. Die Geburtseinträge werden im Nationalen Personenstandsregister geführt und sind über das zuständige lokale Standesamt abrufbar. Ersatzurkunden können bei diesem Register beantragt werden.
Geburtsurkunden müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bei den rumänischen Behörden transkribiert werden.
Arten von Geburtsurkunden
- Certificat de Naștere (ältere Version)
- Extras al Actului de Naștere (neue Version)
Erforderliche Unterlagen
- Reisepässe der Eltern (Original und in den meisten Fällen Kopie)
- Heiratsurkunde der Eltern
- Aufenthaltstitel der Eltern: Bei zwei rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland ist nur ein Aufenthaltstitel erforderlich
- Rumänischer Personalausweis des rumänischen Elternteils (bzw. beider Elternteile, sofern zutreffend)
Heiratsurkunde (Certificat de căsătorie)
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Leistungen für Ehepartner, Einwanderungsanträge sowie für Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Sie kann beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Eheschließung stattgefunden hat.
In Rumänien sind ausschließlich standesamtliche Eheschließungen rechtlich anerkannt und für heiratswillige Paare verpflichtend. Die standesamtliche Trauung findet beim Standesamt des Wohnortes eines der Ehepartner statt. Das Paar unterzeichnet das Eheregister vor einem Standesbeamten oder Bürgermeister, woraufhin die Heiratsurkunde ausgestellt wird.
Eine Kopie der Heiratsurkunde kann beim Bezirksstandesamt beantragt werden, bei dem die Eheschließung registriert wurde. Dieses Dokument ist eine exakte Abschrift der ursprünglich bei der Behörde hinterlegten Urkunde.
Arten von Heiratsurkunden
- Certificat de Căsătorie (ältere Version)
- Extras al Actului de Căsătorie (neue Version)
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Ausweisdokumente
- Geburtsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnis (falls zutreffend)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
- Aktuelle ärztliche Bescheinigungen
- Nachweis des Wohnsitzes
- Antragsformular für die Eheschließung
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird für Verfahren wie eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
In Rumänien ist die Scheidungsurkunde ein amtliches Dokument, das vom Bürgermeisteramt oder von einem Notar ausgestellt wird, wenn die Scheidung auf administrativem oder einvernehmlichem Weg erfolgt. Bei gerichtlich durchgeführten Scheidungen dient eine gerichtlich beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils als Nachweis der Auflösung der Ehe.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Ausweisdokumente
- Antragsformular
- Original des Scheidungsurteils oder andere amtliche Dokumente, die die Scheidung bestätigen
Sterbeurkunden
In Rumänien ist die Sterbeurkunde ein amtliches Dokument, das vom Standesamt ausgestellt wird, um den Tod einer Person zu bestätigen und zu registrieren. Sie ist ein wichtiges Dokument, das für verschiedene rechtliche und administrative Zwecke benötigt wird, einschließlich Erbschaften, Versicherungsansprüchen und der Beendigung bestimmter Verträge.
Todesfälle in Rumänien müssen umgehend beim zuständigen Standesamt gemeldet werden, das eine Sterbeurkunde ausstellt, die für die Bestattungsformalitäten erforderlich ist. Das Nationale Personenstandsregister führt eine zentrale Datenbank aller registrierten Todesfälle im Land.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Identitätsdokumente der verstorbenen Person (falls zutreffend)
- Ärztliches Todeszertifikat
- Antragsformular
- Nachweis der Verwandtschaft
Führungszeugnis / Polizeiliches Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein Dokument, das den Strafregisterauszug einer Person überprüft oder das Fehlen eines Eintrags bestätigt. Es wird für Beschäftigungen in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, Freiwilligentätigkeiten, Waffenscheine und Adoptionsverfahren benötigt.
Um ein polizeiliches Führungszeugnis in Rumänien zu beantragen, müssen Sie sich an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des rumänischen Innenministeriums wenden. Das Zeugnis kann sowohl für Einzelpersonen als auch für juristische Personen beantragt werden. Antragsteller müssen den Aufenthaltszeitraum in Rumänien angeben.
Um ein polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Rumänien zu erhalten, müssen Sie einen Brief an die Botschaft schreiben, in dem Sie unsere Organisation bevollmächtigen, das Zeugnis in Ihrem Namen abzuholen, und ein ausgefülltes Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten einreichen. Die rumänische Polizei bearbeitet den Antrag in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen, sofern kein Strafregistereintrag vorliegt, und das Zeugnis wird an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet. Zeugnisse werden jedoch nicht an Inhaber von Besuchervisa ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Ausweisdokumente
- Antragsformular
- Fingerabdrücke des Antragstellers (zehn Finger)
- Zwei Passfotos
- Kopie der Dokumente, die den rechtmäßigen Aufenthalt in Rumänien nachweisen
- Stempel mit Datum der ersten Einreise und letzten Ausreise
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Stellenwert wie rumänische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, die bilaterale Abkommen mit Rumänien geschlossen haben, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Länder weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisierung erforderlich.