Das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen legt die Mindestanforderungen für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen während des gesamten Lebenszyklusses fest: von der Konstruktion, über die Herstellung, den Einbau, die Lagerhaltung, den Transport, die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Außerbetriebnahme bis zur Entsorgung.
Im Mittelpunkt stehen hierbei das Leben, die Gesundheit, das Eigentum sowie der Schutz der Umwelt.
Die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Zugang zum russischen und eurasischen Markt.
Die Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 wurden zwar mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisiert, sind aber nicht identisch.
Verabschiedet am 18. Oktober 2011
In Kraft getreten am 15. Februar 2013
Am 15. März 2015 setze das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 die nationalen Normen der technischen Regulierung wie GOST oder russische TR endgültig außer Kraft.
Anwendungsbereich von TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen
Das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 betrifft Maschinen und Anlagen. Eine Maschine oder Anlage ist laut dem technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen
eine Reihe von zusammenhängenden Teilen oder Baugruppen, die für eine konkrete Anwendung ( z.B. Bearbeitung, Verarbeitung, Transport oder Verpackung) zu einer Gesamteinheit zusammengesetzt werden, von dem mindestens eine von einer Energiequelle durch entsprechende Antriebswerke, Steuerungsketten angetrieben wird.
Darüber hinaus unterliegt die Ausrüstung, die für den Einsatz in den Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung bestimmt ist, der Konformitätsbewertung nach TR ZU 010/2011.
Gebrauchte Maschinen und Bestandteile/Ersatzteile unterliegen keiner EAC Konformitätsbewertung.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen erfolgt in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.
Die EAC Zertifizierung von Maschinen und Anlagen wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Die Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen vor Inbetriebnahme in Form der EAC Deklarierung erfolgt auf Grundlage eigener Nachweise und unter Einbeziehung eines akkreditierten Prüflabors.
Auf Antrag kann die EAC Deklarierung durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für die Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden und enthalten:
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Kopie des Zertifikates des Qualitätsmanagementsystems
Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 010/2011 unterliegen: |
Der EAC Deklarierung nach TR ZU 010/2011 unterliegen: |
Keiner Konformitätsbewertung nach TR ZU 010/2011 unterliegen: |
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Es ist zu beachten, dass die Produkte, ganz unabhängig davon, ob sie nach dem technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 der Konformitätsbewertung unterliegen oder nicht, auch nach anderen Richtlinien, wie bspw. TR ZU 004/2011 über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen oder TR ZU 020/2011 über die elektromagnetische Verträglichkeit konformitätspflichtig sein können.
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 010/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Markierung
Eine Maschine muss klar gekennzeichnet werden mit:
- Name des Herstellers und seine Handelsmarke
- Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden);
- Baujahr und -Monat
Wenn es unmöglich ist, diese Angaben auf der Maschinen anzubringen, können sie auch lediglich in der Bedienungsanleitung festgehalten werden. Aber! Der Name des Herstellers, seine Handelsmarke und die
Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden) müssen unbedingt auf der Verpackung angebracht werden.
Die Warnschilder und Warnzeichen müssen dauerhaft auf der Maschine angebracht sein.
Die Bedienungsanleitung muss folgende Punkte enthalten:
- Angaben zu Aufbau, Arbeitsweise, und Eigenschaften der Maschine
- Anweisungen für Installation oder Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur der Maschine und (oder) Anlage
- Anweisungen zur Verwendung der Maschine und (oder) Anlage und Sicherheitsmaßnahmen, die bei Inbetriebnahme, während des Betriebs, der Wartung, Reparaturen, Prüfung, Transport, Verpackung, und Lagerung und Entsorgung beachtet werden müssen
- Lagerfrist, Lebensdauer. Danach muss die Maschine aus Betrieb genommen werden, repariert oder entsorgt werden
- Liste möglicher fehlerhafter Handlungen des Personals, die zu einem Unfall führen können;
- Handlungen des Personals beim Unfall
- Hinweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung
- Angaben zur Qualifikation des Personals
Geltungsdauer des EAC Zertifikates
Die Gültigkeit des Zertifikats für Serienproduktion beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen in Russisch