Das Technische Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung legt die Anforderungen bezüglich der Prozesse, der Aufbewahrung, dem Transport und dem Recycling fest. Das Ziel ist es dabei das Leben und die Gesundheit von Menschen, das Eigentum sowie die Umwelt zu schützen.
Gemäß der Anforderungen muss die Verpackung so entworfen und hergestellt werden, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung die Risiken, die von der Konstruktion, der verwendeten Stoffe, der chemischen Beständigkeit oder der Dichtie ausgehen, minimiert werden.
Darüber hinaus legt das TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung eine Kennzeichnungspflicht fest. Des Weiteren dürfen bestimmte Grenzwerte von Schadstoffen nicht überschritten werden.
Die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung bezugnehmend auf alle Arten von Verpackung, ist eine der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Zugang zum russischen und eurasischen Markt.
Verabschiedet am 16. August 2011
In Kraft getreten am 1. Juli 2012
Bis 15. Februar 2014 war der Umlauf von nach nationalen Normen der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierten Verpackung noch zugelassen. Nach dem 15. Februar 2014 setze das technische Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung die nationalen Normen der technischen Regulierung wie GOST oder russische TR endgültig außer Kraft.
Anwendungsbereich von TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung
Das technische Regelwerk TR ZU 005/2011 betrifft alle Arten von Verpackungen, die sich im Verkehr der Eurasischen Wirtschaftsunion befinden.
Das technische Regelwerk TR ZU 005/2011 betrifft teilweise auch die Verpackung, die vom Hersteller anderer Produkte hergestellt wurde. Für solche Verpackung gelten nur die Regeln über die Entsorgung und Kennzeichnung des Materials der Verpackung. Diese Verpackungen unterliegen nicht der EAC Deklarierung.
Der EAC Deklarierung nach TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung unterliegen:
Eine Konformitätsbewertung von Verpackungen erfolgt ausschließlich in Form der EAC Deklarierung und ist obligatorisch. Die EAC Zertifizierung ist für die Verpackung nicht vorgesehen.
Keiner EAC Konformitätsbewertung nach TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung unterliegen:
Verpackungen für:
- Medizinische Geräte
- Arzneimittel
- Pharmazeutische Produkte
- Tabak
- Gefahrgut
EAC Kennzeichnung
Die Verpackungen, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 005/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion markiert werden. Das Inverkehrbringen von Verpackung ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit Beschlagnahme geahndet werden.
Außerdem ist es erforderlich, dass auf den Verpackungen eine zusätzliche Kennzeichnung zur Identifizierung des Herstellungsstoffes, Anwendungsbereichs und Recyclings angebracht wird.
Geltungsdauer der EAC Dekaration
Die Gültigkeit der EAC Konformitätserklärung für Serienanfertigung beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung in Russisch