Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Spielplatzausrüstung, Bodenbeläge für die Kinderspielplätze sowie derer Projektierung, Montage, Nutzung, Transport und Recycling.
Verabschiedet am 17. Mai 2017
In Kraft getreten am 17. November 2018
Anwendungsbereich
Das Technische Regelwerk gilt für die zum ersten Mal in die EAWU eingeführten Spielplatzgeräten und Bodenbeläge sowohl für Außen- als auch für Innenraum.
Das Technische Regelwerk gilt nicht für:
- Attraktionen (siehe das TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen)
- Spielzeug (siehe das TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen)
- Sportgeräte, die für Sportunterricht, Fitness oder touristische Zwecke verwendet werden
Konformitätsbewertungsverfahren
Das TR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen sieht zwei Formen des Konformitätsnachweises vor:
Das EAC Zertifikat ist für folgende Produkte vorgesehen:
- Rutschen
- Schaukeln
- Wippen
- Karussell
- Kletteranlagen
- Spieltürme
- Kunststoffbeläge und Gummibeläge für Sportplätze und Spielplätze
Die EAC Deklarierung ist obligatorisch für:
- Sandkästen
- Kinderspielhäuser
- Labyrinthe
- Bodenbeläge aus Sand, Kies und Holz
Geltungsdauer des Konformitätsnachweises
Das Zertifikat und die Deklaration wird für eine Serienproduktion für 5 Jahre ausgestellt.
Kennzeichnung
Die nach TR EAWU 042/2017 zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Kennzeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Einheit anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Nutzungsdauer problemlos erkennbar und lesbar ist.
Geltungsdauer des EAC Zertifikates
Die Gültigkeit des EAC Zertifikates für Kinderspielplätzen beträgt bis zu 5 Jahren.
Text von TR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen in Russisch